Kein Geld verschenken – Darlehen noch rechtzeitig widerrufen

10.06.2016, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (272 mal gelesen)
„Zu allererst geht es jetzt darum, den Darlehenswiderruf noch rechtzeitig vor Ablauf der Widerrufsfrist zu erklären“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller. Die Widerrufsfrist für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, endet am 21. Juni 2016 um Punkt 0 Uhr.

„Der Widerruf muss also spätestens am 20. Juni bei der Bank oder Sparkasse eingegangen sein. Wichtig ist auch, sich den Eingang bestätigen zu lassen, also den Widerruf z.B. per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken“, so Rechtanwältin Gaber. Geht der Widerruf zu spät ein, ist die Chance auf eine günstige Umschuldung zu historisch niedrigen Zinsen dahin. Rechtsanwältin Gaber: „Verbraucher, die ihr Darlehen noch widerrufen möchten, sollten jetzt also umgehend handeln!“

Die Zeit wird zwar knapp, die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf stehen allerdings weiterhin gut. Voraussetzung ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die von der gültigen Musterbelehrung abweicht, verwendet hat. Und das ist beim überwiegenden Teil der zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossenen Immobilienfinanzierungen der Fall. Dadurch wurde die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Kredit lässt sich in der Regel auch heute noch widerrufen.

„Viele Banken und Sparkassen haben die gültige Musterbelehrung - wenn auch nur geringfügig – inhaltlich überarbeitet. Dadurch können sie sich nicht auf Vertrauensschutz berufen und haben den Weg für den Widerrufsjoker erst frei gemacht. Jetzt ist es das gute Recht des Verbrauchers, den Widerrufsjoker auch zu ziehen“, sagt Rechtsanwältin Gaber. Je nach Höhe des Darlehens und der vereinbarten Zinskonditionen können durch den erfolgreichen Widerruf Beträge im fünfstelligen Bereich gespart werden. „Aber nur, wenn der Widerruf rechtzeitig erklärt wird“, so Rechtsanwältin Gaber.

Für den Verbraucher lässt sich nicht leicht erkennen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und ein Widerruf möglich ist. Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen. So ist auch der Widerruf „auf den letzten Drücker“ noch möglich.

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