Keine Anfechtbarkeit eines Beschlusses nur weil er entgegen der Empfehlung des Verwaltungsbeirates zustande kam

17.09.2014, Autor: Herr Matthias Schwarzer / Lesedauer ca. 1 Min. (270 mal gelesen)
Keine Anfechtbarkeit eines Beschlusses nur weil er entgegen der Empfehlung des Verwaltungsbeirates zustande kam

Auf einer Wohnungseigentümerversammlung beschliessen die Eigentümer die Jahresabrechnung, obwohl der Verwaltungsbeirat hiervon abgeraten hatte, da er die Abrechnung noch nicht abschließend geprüft hatte.

Sicherlich soll der Verwaltungsbeirat die Jahresabrechnungen prüfen, jedoch handelt es sich bei der Berichterstattung des Verwaltungsbeirates lediglich um eine Meinungsäußerung, deren Richtigkeit nicht zwingend gegeben ist.

Die Wohnungseigentümer sind nicht an die Empfehlungen des Verwaltungsbeirates gebunden.


LG Berlin, Urteil vom 19.04.2013 - 55 S 170 / 12 WEG

Dem ist nichts hinzuzufügen. Der Verwaltungsbeirat soll die Verwaltung unterstützen und kontrollieren. Im Übrigen sind die Eigentümer bei ihren Entscheidungen frei, solange sie ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

Dieser Artikel stellt lediglich eine Wiedergabe einer gerichtlichen Entscheidung dar. Dies kann durchaus eine reine Einzelfallentscheidung sein. Er stellt keinen Rechtsrat dar. Wir empfehlen in jedem zu bewertenden Fall eine Rechtsanwalt Ihres Vertrauen zu konsultieren. Es gilt unser Impressum und der Disclaimer auf unserer Webseite.

Rechts- & Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Matthias Schwarzer, München