Keine verwertbaren Messungen mit Poliscan Speed

23.03.2013, Autor: Herr Christoph Nebgen / Lesedauer ca. 2 Min. (1265 mal gelesen)
Erstmals hat ein Amtsgericht eine Messung mit dem Geräte Poliscan Speed des Herstellers Vitronic für nicht verwertbar erklärt. Bei dem Mess-System handele es sich nicht um ein "standardisiertes Messverfahren".

Geschwindigkeitsmessungen sind für viele Autofahrer ein Ärgernis. Die Messungen mit dem Gerät PoliScan Speed der Firma Vitronic aber sind ein Ärgernis für sich. Wer vielleicht mit einem solchen Gerät geblitzt wurde, sollte sich nach Möglichkeit von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.

Das ärgerliche an besagtem Messgerät ist nämlich, dass keiner weiß, wie es funktioniert. Es ist eine "Black Box". Selbst bei gültiger Eichung weiß man also immer nur, dass das Gerät irgendwie funktioniert, aber eben nicht auf welche Art und Weise. Vielleicht würfelt es. Man weiß es nicht.

Werden Messungen vor Gericht angefochten, ist das ein erhebliches Problem: Richter müssen nämlich eigentlich nachvollziehen können, worüber sie urteilen - und das können sie bei diesen Messungen nicht. Die meisten Amtsrichter haben dieses Problem bisher allerdings elegant ignoriert und wurden von den übergeordenten Oberlandesgerichten darin gestützt.

Anfang des Jahres hat erstmals ein Gericht trotz Messung einen Fahrer vom Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung freigesprochen. Das Gericht hatte einen Sachverständigen mit der Überprüfung der Messwerte beauftragt. Dieser war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Überprüfung der konkreten Messwerte nicht möglich sei , da die erforderlichen Daten von der Herstellerfirma aus patentrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung gestellt würden.

Man könne das Mess-System daher nicht als "standardisiertes Messverfahren" bezeichnen. Bei so genannten standardisierten Messverfahren darf das Gericht auf die ermittelten Messwerte vertrauen, ohne sie überprüfen zu müssen. Dies gilt in der Regel dann, wenn ein Sachverständiger das jeweilige Gerät bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) überprüft habe. Beim Poliscan Speed sei das aus den genannten Gründen jedoch nicht der Fall.

Mit seinem Urteil hat sich das Amtsgericht Aachen gegen mehrere Oberlandesgerichte gestellt, die Messergebnisse dieses Systems ungeprüft hatten durchgehen lassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Streit weiter entwickelt. Einstweilen kann jedem Autofahrer, der mit dem Poliscan Speed geblitzt wurde, nur der Gang zum Rechtsanwalt empfohlen werden.