Kinderpornografie bei Beamten und Disziplinarrecht

22.04.2013, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 1 Min. (1142 mal gelesen)
Beamte haben bei Verfahren wegen Besitz/Verbreitung von Kinderpornografie besonderen Grund zur Sorge. Die Entfernung aus dem Dienst ist aber nicht zwingend.

Problematisch werden Verfahren wegen Besitzes und/oder Verbreitung von Kinderpornografie insbesondere bei Beamten. Hier drohen disziplinarrechtliche Folgen, im schlimmsten Fall kommt es zur Entfernung aus dem Beamtendienst.


In Thürigen hat das Verwaltungsgericht Meiningen nun entschieden, dass der Besitz von Kinderpornografie nicht zwingend zur Entlassung führen muss. Das gegen den betroffenen Beamte - ein Polizist - geführte Ermittlungsverfahren war gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Es wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet und der Beamte wurde schießlich um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft. Das Urteil ist nicht rechskräftig.


Bei Verfahren wegen Besitz und/oder Verbreitung von Kinderpornografie übernehme ich bundesweit Ihre Verteidigung.



Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040-35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
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