Kleinunternehmer: unberechtigter Umsatzsteuerausweis

04.09.2014, Autor: Frau Silvia Stadler / Lesedauer ca. 1 Min. (248 mal gelesen)
Gibt ein Kleinunternehmer bei seinen Kleinbetragsrechnungen den Umsatzsteuersatz an, dann schuldet er auch die Umsatzsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 25.09.2013 (Az.: XI R 41/12) entschieden.

Gibt ein Kleinunternehmer bei seinen Kleinbetragsrechnungen den Umsatzsteuersatz an, dann schuldet er auch die Umsatzsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 25.09.2013 (Az.: XI R 41/12) entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verwendete ein Kleinunternehmer für Rechnungen einen Quittungsblock. Da seine Umsätze aufgrund der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit waren, enthielten die einzelnen Rechnungen lediglich den Rechnungsendbetrag ohne Umsatzsteuer. Allerdings füllte er das vorgegeben Feld „ inklusive … % Umsatzsteuer“ mit dem Steuersatz aus.

Da bei einer Kleinbetragsrechnung bereits die Angabe des Betrags in einer Summe und des anzuwendenden Steuersatzes ausreicht, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, ging der Bundesfinanzhof bei dem Kleinunternehmer von einem unberechtigten Umsatzsteuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG aus. Aus diesem Grund schuldete der Kleinunternehmer nach Auffassung des Bundesfinanzhofes die Umsatzsteuer, um der Gefährdung des Steueraufkommens entgegenzuwirken.