KTG Energie AG: Anleger können Forderungen anmelden

06.12.2016, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (202 mal gelesen)
Die ehemalige Tochter der KTG Agrar SE, die KTG Energie AG, hatte Ende September Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Neuruppin hat am 1. Dezember das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 15 IN 260/16).

Nach Unternehmensangaben soll der eingeschlagene Sanierungskurs nun im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Für die Gläubiger bedeutet die Eröffnung des Verfahrens, dass sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können. Das AG Neuruppin hat dafür eine Frist bis zum 24. Januar 2017 gesetzt. Die Gläubigerversammlung soll dann am 3. Februar 2017 stattfinden. Bei der Versammlung wird u.a. der weitere Fortgang des Insolvenzverfahrens beschlossen.

Für die Anleger ist auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ungewiss, was aus ihrem Geld wird. Insgesamt stehen rund 50 Millionen Euro im Feuer, die die Anleger in die Anleihe der KTG Energie investiert haben. „Nähere Informationen, welche Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden, liegen derzeit noch nicht vor. Noch ist auch nicht klar, ob und in welchem Rahmen die Anleger im Rahmen dieser Maßnahmen zur Kasse gebeten werden. Angesichts der schwierigen Situation ist aber nicht davon auszugehen, dass die Anleger ungeschoren davon kommen. Möglicherweise sollen die Anleihebedingungen geändert werden, was z.B. die Senkung des Zinskupons oder eine Verlängerung der Laufzeit bedeuten könnte“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Im schlimmsten Fall kann bei der Insolvenz auch der Totalverlust des investierten Geldes drohen.

Wichtig ist nun, dass die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht beim Sachwalter angemeldet werden. Darüber hinaus können aber auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden. Dazu gehört auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Auf jeden Fall sollte ein genauer Blick in die Verkaufsprospekte geworfen und die Angaben unter die Lupe genommen werden. Sollten diese unvollständig oder fehlerhaft sein, können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Forderungen können ggf. auch gegen die Vermittler oder Anlageberater entstanden sein, falls die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de