KTG Energie: Für die Anleger bleibt es bei bescheidener Insolvenzquote

17.02.2017, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (179 mal gelesen)
Für die Anleger der insolventen KTG Energie AG bleibt es bei der äußerst bescheidenen Insolvenzquote von 2,94 Prozent.

Nachdem die Anleihegläubiger gegen den vorgelegten Insolvenzplan gestimmt hatten, hat das zuständige Amtsgericht Neuruppin am 10. Februar die Entscheidung getroffen und grünes Licht für den Insolvenzplan der KTG Energie AG gegeben. 

Das Amtsgericht Neuruppin habe keine Schlechterstellung der Anleihegläubiger durch den Insolvenzplan im Vergleich zu der voraussichtlichen Gläubigerbefriedigung ohne Insolvenzplan erkannt, heißt es in einer Mitteilung der KTG Energie AG. Die Anleihe-Anleger können nun also nur mit einer Insolvenzquote von noch nicht einmal drei Prozent und einer Beteiligung an möglichen künftigen Gewinnen des Unternehmens rechnen. „Für die Anleger ist das überaus enttäuschend und grenzt schon fast an einen Totalverlust des investierten Geldes“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Dennoch müssen sich die Anleger noch nicht mit den finanziellen Verlusten abfinden. „Parallel und völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die Verluste zu minimieren“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Dabei kann u.a. geprüft werden, inwieweit auch die ehemaligen Unternehmensverantwortlichen der KTG Agrar bzw. KTG Energie in die Haftung genommen werden können. „Besonders die Emissionsprospekte sollten genau unter die Lupe genommen werden. Sollte hier mit falschen oder unvollständigen Angaben hantiert worden sein, um den Anlegern die Beteiligung schmackhaft zu machen, können hieraus Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Auch mögliche Forderungen gegen die Anlagevermittler bzw. Vermittler dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende und verständliche Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Erfahrungsgemäß wurden in Beratungsgesprächen die Risiken aber häufig gar nicht oder nur völlig unzureichend erwähnt.“ Im Falle einer solchen fehlerhaften Anlageberatung können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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