Lehmann-Zertifikate: Verjährung droht.

07.01.2009, Autor: Herr Klaus Hünlein / Lesedauer ca. 1 Min. (2774 mal gelesen)


Jeder Tag zählt.

Wer Lehman- oder andere Zertifikate erworben hat, trägt ein Totalverlustrisiko, d.h. er kann 100 % seines eingesetzten Kapitals verlieren, wenn der Emittent Pleite geht. Im Fall der Lehman-Insolvenz realisieren Anleger dieses Risiko gerade schmerzlich.

Viele Anleger lassen daher gegenwärtig prüfen, ob sie gegen ihre Hausbank, die ihnen die zweifelhaften Papiere oft unter vollmundigen Anpreisungen empfohlen hat, vorgehen können. Alle, die noch darüber noch nachdenken, ob sie einen solchen Schritt ebenfalls in Erwägung ziehen, sollten auf jeden Fall beherzigen:

Entscheiden Sie schnell, denn es droht die Verjährung!

Das liegt an § 37 a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Dieser Norm bestimmt, dass der Anspruch wegen Verletzung der Beratungspflicht in 3 Jahren verjährt, und zwar von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. Dieser Zeitpunkt ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Tag des Erwerbs der Wertpapiere. Das aber bedeutet, dass es tatsächlich auf jeden einzelnen Tag ankommen kann.

In der Presse war zu lesen, dass die Hamburger Sparkasse entschieden hat, im Fall von Lehman-Zertifikaten die Verjährungsfrist von 3 auf 5 Jahre zu verlängern. Aber das ist ein Einzelfall; ob dem andere Banken folgen, ist mehr als zweifelhaft, denn die Berufung auf Verjährung stellt eines der einfachsten – um nicht zu sagen billigsten – Mittel für eine Bank dar, sich ihrer Haftung zu entziehen.


Klaus Hünlein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht