Lloyd Flottenfonds XI: MS Barbados insolvent

03.03.2017, Autor: Herr Arthur R. Kreutzer / Lesedauer ca. 2 Min. (188 mal gelesen)
Lloyd Flottenfonds XI: MS Barbados insolvent

Das Amtsgericht Bremen hat am 19. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Barbados eröffnet (Az.: 501 IN 2/17). Das Containerschiff ist eines von zwei Schiffen, die in den Lloyd Flottenfonds XI eingebracht wurden. Für die Anleger des kriselnden Schiffsfonds dürften die Aussichten auf eine Kehrtwende durch die Insolvenz weiter gesunken sein.

Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich Anleger seit dem Jahr 2008 am Lloyd Flottenfonds XI beteiligen. Die Hoffnungen auf eine renditeträchtige Kapitalanlage haben sich indes nicht erfüllt. Denn wie bei vielen anderen Schiffsfonds auch, machten sich die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise 2008 beim Lloyd Flottenfonds XI bemerkbar. Überkapazitäten und sinkende Nachfrage führten auch hier zu einem Einbruch bei den Charterraten und brachten den Fonds in Bedrängnis.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Nach der Insolvenz der MS Barbados müssen die Anleger des Lloyd Flottenfonds XI Verluste befürchten. Da die Containerschifffahrt sich nach wie vor in einer schweren Krise befindet, deren Ende immer noch nicht absehbar ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Situation für den Lloyd Flottenfonds XI und für seine Anleger noch einmal entscheidend verbessert.

Anleger können sich aber gegen die drohenden Verluste wehren. Denn bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. In den Beratungsgesprächen war häufig von einer rentablen und auch sichereren Geldanlage die Rede. Allerdings sind Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen, die mit einer ganzen Reihe von Risiken behaftet sind. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch aufgeklärt werden müssen. Zu den aufklärungspflichtigen Risiken zählen z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und das Totalverlust-Risiko. Erfahrungsgemäß wurden diese und andere Risiken in den Beratungsgesprächen aber oft verschwiegen bzw. nur völlig unzureichend dargestellt. Aus so einer fehlerhaften Anlageberatung können Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein.