Lombardium: Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft insolvent

24.08.2016, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (240 mal gelesen)
Traurige Gewissheit für rund 7000 Anleger – die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Chemnitz hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 23. August 2016 eröffnet (Az.: 15 IN 840/16).

„Auch wenn es nicht mehr überraschend kommt – aber die Anleger müssen nun hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Nähere Angaben zu einer möglichen Insolvenzquote gibt es erst, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter die noch vorhandenen Vermögenswerte gesichert hat“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Als stille Gesellschafter konnten sich die Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft beteiligen. Diese gab die Gelder in Form von Darlehen an die Lombardium Hamburg. Gegen diese ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Betrugs und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Da die Lombardium Hamburg nicht nur Luxusgüter, sondern auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien belieh, hatte die Finanzaufsicht BaFin dieses unerlaubt betriebene Kreditgeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet. Damit nicht genug: Auch die beliehenen Luxusgüter sind offenbar weitaus weniger wert als angenommen.

Die Quittung müssen nun die Anleger zahlen. „Ob und in welcher Höhe mit einer Insolvenzquote zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Erfahrungsgemäß ist aber nicht ausreichend Insolvenzmasse vorhanden, um die Forderungen aller Gläubiger zu erfüllen. Das bedeutet, dass die Anleger sehr wahrscheinlich mit Verlusten rechnen müssen“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Bevor nicht das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet ist, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle noch nicht anmelden. Dennoch können sie aktiv werden, um ihre drohenden Verluste abzuwenden. Rechtsanwältin Gaber: „Völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder aus Prospekthaftung geltend gemacht werden können.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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