Magellan Container: Hohe Verluste für die Anleger

21.10.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (220 mal gelesen)
Die Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH konnte längst nicht alle offenen Fragen, etwa die nach den Eigentumsverhältnissen der Container, beantworten.

Klar scheint aber, dass den Anlegern erhebliche Verluste drohen. Diese könnte nach derzeitigem Stand bei etwa 65 Prozent des eingesetzten Kapitals liegen.

Wichtigstes Ergebnis der Versammlung ist, dass der Verkaufsprozess bzw. die Suche nach Investoren fortgesetzt werden soll. Nach eigenen Angaben geht der Insolvenzverwalter nach derzeitigem Stand davon aus, dass für das Container-Portfolio ein Verkaufspreis von rund 120 bis 130 Millionen Euro erzielt werden könnte. Entsprechende Gespräche mit potenziellen Investoren seien bereits geführt worden. „Da die rund 9000 Anleger Forderungen von knapp 350 Millionen Euro haben, bliebe für sie unterm Strich allerdings immer noch ein erhebliches Minus“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Allerdings: Bei einer Fortführung des Unternehmens könnte dieser Verlust noch höher ausfallen. Der Investorenprozess soll nun fortgesetzt werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über Fortführung oder Verkauf, die bei einer weiteren Gläubigerversammlung getroffen werden muss, wird der Insolvenzverwalter die Geschäfte der Magellan Maritime Services GmbH fortführen. Dies ist auch schon deshalb notwendig, um z.B. die Mieten für die Container einzuziehen.

Außerdem soll der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan erstellen und die Verteilung der Insolvenzmasse über einen abstrakten Schlüssel regeln. Denn nicht für jeden Container lassen sich die gleichen Preise erzielen, da sie z.B. ein unterschiedliches Alter aufweisen. Der Erlös würde aber insgesamt der Insolvenzmasse zugeschlagen, so dass es darum geht, einen möglichst gerechten Schlüssel zur Verteilung zu finden.

Rechtsanwalt Kanz: „Das kann wahrscheinlich zu leichten Benachteiligungen einiger Anleger führen, ist aber dennoch einfacher als wenn die Anleger Aussonderungsrechte geltend machen. Dann müssten sie auch selbst nach einem Käufer suchen. Entscheidender ist die Frage, ob die Verluste, die wohl in jedem Fall auftreten werden, auf andere Weise, z.B. durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kompensiert werden können.“

Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wen die Anleger fehlerhaft beraten wurden und beispielsweise nicht über die Risiken ihres Investments aufgeklärt wurden. Anlegern, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bislang noch nicht angemeldet haben, empfiehlt Rechtsanwalt Kanz dies schleunigst nachzuholen: „Auch wenn die Frist offiziell abgelaufen ist, sollte dies noch möglich sein. Zu beachten ist, dass nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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