Markenrecht – worum es dabei geht

11.08.2015, Autor: Herr Fuad Aydin Rahimov / Lesedauer ca. 2 Min. (278 mal gelesen)
Der Kurzartikel gibt kurz den Überblick über das Markenrecht

Markenrecht – worum es dabei geht

Das Markenrecht ist auf den Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben gerichtet.

Das Ziel jedes Unternehmens liegt in der Herstellung eines vertrauensvollen Rufs und in der Schaffung einer Unterscheidungskraft – und damit der Konkurrenzfähigkeit – seiner Waren und Dienstleistungen in den Kundenkreisen, denn davon hängt der wirtschaftliche Erfolg ab. Neben der Unterscheidungs- bzw. Identifizierungsfunktion hat die Marke auch eine Herkunfts-, Garantie-, Werbe- und Kommunikationsfunktion. Darüber hinaus kann eine Marke selbst Gegenstand von kommerziellen Geschäften sein. Eine starke Marke stellt einen Vermögenswert dar. Als ein immaterielles Rechts- und Wirtschaftsgut kann die Marke weiterveräußert sowie einem anderen zum Nutzen entgeltlich überlassen werden (sog. Markenlizenz), was die Erzielung nicht unerheblicher Gewinne ermöglicht.

Der Erwerb des Markenschutzes gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht an der Marke. Bei Verletzung dieses Rechts durch Dritte stehen dem Inhaber Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche zu. Der Markenschutz kann auf verschiedenen Wegen entstehen. Der sicherste Weg ist die Eintragung und Anmeldung der Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Hierfür muss die Marke aber eintragungsfähig sein. Nach Definition des Gesetzes können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter bzw. Werbeslogans, Abbildungen, Hörzeichen (Werbemelodien), Zahlen sowie 3-D-Gestaltungen wie Form oder Verpackung, Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies ist die sog. abstrakte Markenfähigkeit. Für die Registrierung als Marke reicht dies allein jedoch nicht aus. Das Gesetz normiert eine Reihe von Merkmalen und Umständen, die eine Eintragung als Marke ausschließen. Im Hinblick auf die Ausdehnung des Schutzbereiches im Rahmen der Europäischen Union sind ferner die Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers und des Europäischen Gerichtshofes auch bei Anwendung des deutschen Markenrechts zu beachten.

Über die reine Marke hinaus schafft das Markenrecht die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von geschäftlichen Bezeichnungen wie Unternehmenskennzeichen und Werktiteln (Software, Druckwerken, Filmen, Tonträgern) sowie von geografischen Herkunftsangaben. Die Verletzung dieser Rechte wird ebenfalls mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sanktioniert.