"Mitnahme" des Telefonvertrages bei Umzug

19.06.2015, Autor: Frau Assia Schlenzka / Lesedauer ca. 1 Min. (219 mal gelesen)
Ist eine Kündigung des Telefonvertrages bei Umzug ohne weiteres möglich?

In meiner anwaltlichen Beratung kam es häufig zu der Frage, ob die Fortsetzung eines bereits bestehenden Telefonvertrages bei einem Umzug möglich sei.

Dieser Fall ist erfreulicherweise seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in § 46 Abs. 8 TKG gesetzlich zugunsten des Verbrauchers geregelt worden. Soweit der Telefonanbieter die Leistung am neuen Wohnort des Kunden anbieten kann, wird der Telefonvertrag zu denselben Konditionen „mitgenommen“. Ein Neubeginn der Vertragslaufzeit ist somit nicht mehr zulässig. Der Anbieter kann jedoch ein angemessenes Entgelt für die Freischaltung am neuen Wohnort in Rechnung stellen.

Kann der Telefonanbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten, so steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt jedoch bei Verträgen mit einer längeren Laufzeit drei Monate zum Monatsende.

Informieren Sie sich daher am besten bereits im Vorfeld bei Ihrem Telefonanbieter, ob die „Mitnahme“ des Telefonanschlusses möglich sei. Mit einer rechtzeitigen Kündigung vermeiden Sie nämlich die Zahlung von bis zu drei Monatsgebühren.