Mobbing am Arbeitsplatz

16.04.2007, Autor: Herr Thomas Eschle / Lesedauer ca. 2 Min. (2916 mal gelesen)
Tipp: Mobbing am Arbeitsplatz sollte man sich nicht gefallen lassen !!

Was ist Mobbing ?

Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern durch Kollegen oder Vorgesetzte.

Mobbing führt aufgrund seiner weiten Verbreitung von der Putzstelle bis ins Management bei der deutschen Volkswirtschaft und bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen zu Folgekosten in Höhe von einigen Milliarden EURO pro Jahr.

Folge des Mobbings sind beim betroffenen Opfer psychosomatische Probleme (Magenschmerzen, Unsicherheit, Ängste, Wut, gekränktes Selbstwertgefühl) welche oft zu erheblichen Leistungseinbußen und krankheitsbedingten Fehlzeiten führen und die Lebensqualität / Lebensfreude des Betroffenen ganz erheblich beeinträchtigen. Viele Mobbing-Opfer erhalten ungerechtfertigte Abmahnungen oder werden entlassen bzw. geben selbst ihre Stelle auf.

Damit sollte man sich keineswegs abfinden!

Welche Rechte und Chancen hat ein Arbeitnehmer sich gegen Mobbing erfolgreich zu wehren? Wie kann ich Ihnen als Rechtsanwalt helfen?

Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung kann ich auf Ihren konkreten Einzelfall bezogen rechtliche Tipps geben und z.B. auf das gesundheitliche Netzwerk meiner Kanzlei (Ärzte, Beratungsstellen usw.) verweisen.

Oft ist es auch hilfreich, dass der Betriebsrat das Integrationsamt (bei Schwerbehinderten) eingeschalten wird, um die Abwehr des Mobbings auf eine breite Basis zu stellen.

Darüber hinaus kann per Anwaltsbrief der Arbeitgeber angeschrieben werden, damit Vorgesetzte bzw. Kollegen von ihrem schändlichen Tun endlich ablassen. Dem betroffenen Arbeitnehmer steht ein Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu, auch die Geltendmachung von Schadensansprüchen kann zunächst angedroht und ggf. später durchgesetzt werden.

Ist der Arbeitgeber beim Mobbing beteiligt, in dem Vorgesetzte Untergebene mobben oder das Mobben durch Kollegen dulden oder gar fördern, dann kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zunächst rechtlich abnahmen. Mancher rechtzeitige Anwaltsbrief (ggf. auch Besprechung in der Firma) kann den Arbeitsplatz des Betroffenen noch retten. Weiter kann das Arbeitsgericht angerufen werden. Wie oft gilt gerade hier, rechtzeitig zum Anwalt.