MPU – Bestehen trotz verschärfter Beurteilungskriterien

16.10.2009, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (3327 mal gelesen)
Seit dem 01.07.2009 gelten für das Bestehen der so genannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (kurz „MPU“) verschärfte Regeln, welche das Bestehen einer solchen Untersuchung deutlich erschweren können. Dem kann jedoch gezielt entgegengewirkt werden.

Änderungen erschweren das Bestehen

Wer – aus welchen Gründen auch immer – seinen Führerschein „abgeben“ musste und als Auflage zur Wiedererlangung desselben eine erfolgreich bestandene MPU nachweisen muss, sollte sich mit allen möglichen Mitteln präzise darauf vorbereiten. Gerade jetzt, wo die so genannte MPU-Flucht ins Ausland nicht mehr möglich ist, gilt dies besonders.
Als Beispiele für die besagten Änderungen können die neuerdings geltende strikte Trennung zwischen MPU-Beratungs- bzw. Vorbereitungsstellen und MPU-Gutachtern sowie die rechtliche Gleichsetzung schweren Alkoholmissbrauchs mit einer Alkoholabhängigkeit angeführt werden, die eine Erweiterung der Pflichten des Prüflings zur Folge hat.
Die geänderten Regelungen, welche seit Juli 2009 für die MPU-Gutachter bindend sind, können für den Prüfling daher den Unterschied zwischen Bestehen und Nichtbestehen ausmachen und müssen unbedingt beachtet und in die Vorbereitung mit einbezogen werden.

Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete – oder mehr!

Zur Vorbereitung auf eine MPU stehen den Prüflingen eine Menge von Informationsbüchern und anderen Medien zur Verfügung. Ohne die detaillierte Kenntnis um die Gesetzesänderung kann eine Eigenvorbereitung mit den genannten Medien jedoch schnell zu einer Bruchlandung werden.
Eine professionelle Vorbereitung fängt daher schon mit Erhalt des Anhörungsbogens oder des MPU-Bescheides an: Teilt die Behörde einem mit, dass sie beabsichtigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen oder eine MPU anzuordnen, so sollte man nicht zögern, sich einem Anwalt anzuvertrauen der auf diese Fragen spezialisiert ist. Dieser ist in der Lage, die rechtliche Korrektheit des Bescheides für den Mandanten zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten. Letztlich kann ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Kooperation mit einem Psychologen eine gezielte Vorbereitung mit dem Prüfling vornehmen und diesen somit auf das, was ihn erwartet, einstellen.

Unprofessionalität kann man sich in einer MPU nicht leisten!

Diese professionelle Art der Vorbereitung, in welcher der Prüfling von Anfang an von einem kompetenten Team in einer der neuen Rechtslage Rechnung tragenden Weise beraten wird, erhöht die Chancen auf ein erfolgreiches Bestehen der MPU von Anfang an, sodass das große Hindernis „MPU“ gar nicht mehr so groß erscheint.
Letztlich ist das Interesse an einem reibungslosen Bestehen der Untersuchung für den Prüfling auch rein ökonomisch zu betrachten: ein Bestehen der MPU beugt den Kosten einer Wiederholung der Prüfung wirksam vor, sodass sich die gute Beratung letztlich im Geldbeutel des Prüflings auswirkt.


Tim Geißler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht