MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Landgericht Berlin weist Berufung von Michael Turgut zurück

19.03.2008, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (3195 mal gelesen)
Wie bereits an anderer Stelle auf dieser Internetseite berichtet wurde, hatte das Amtsgericht Neukölln Michael Turgut im Juli 2007 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Turgut legte Berufung beim Landgericht Berlin ein, die nun grandios scheiterte. Das Landgericht Berlin wies die Berufung mit Urteil vom 07.03.2008 zurück.

Das Landgericht Berlin hat die Rechtsauffassung des Amtsgericht Neukölln in jeder Hinsicht bestätigt. Danach ist Turgut als sog. Hintermann für den Inhalt der MSF-Prospekte verantwortlich. Da diese in vielen wesentlichen Punkten Fehler aufweisen, muss Turgut der Anlegerin hierfür „gerade stehen“ und Schadensersatz zahlen.

Das Landgericht Berlin hat zu Lasten von Turgut insbesondere auf das „Darlehen“ abgestellt, das er aus schon investierten Anlegergeldern bezog, um seine private Kautionsverpflichtung zu finanzieren. Das Landgericht Berlin führt hierzu aus:

„Eine Hinweispflicht bestand vielmehr hinsichtlich des Umstands, dass die INVICTUM Anfang August 2004 – also zeitlich vor dem Beitritt der Klägerin – zugunsten des Beklagten zu 2. aus den bereits eingeworbenen Anlegergeldern einen Betrag in Höhe von 1,3 Millionen Euro an die Justizkasse Hof überwiesen hatte, um so einen Teilbetrag für eine erforderlich gewordene Kaution in Höhe von 5 Millionen Euro nach der Verhaftung des Beklagten zu 2. zu seinen Gunsten aufzubringen.“

Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hat das Landgericht Berlin nicht zugelassen. Falls Herr Turgut also keine Nichtzulassungsbeschwerde einlegt oder eine solche zurückgewiesen wird, ist das Urteil rechtskräftig.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Das Urteil ist sehr zu begrüßen. Dies gilt vor allem für die oben zitierten Ausführungen zum „Darlehen“. Das Gericht hatte auch schon in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass es die Berufung vor allem hieran scheitern lassen wird. Die Auffassung der KANZLEI GÖDDECKE wurde nunmehr in zwei Instanzen bestätigt. Demnächst dürften ähnlich klare Urteil vom Landgericht Braunschweig zu erwarten sein.

Quelle: Landgericht Berlin (LG), Urteil vom 07.03.2008 – 55 S 60/07
Amtsgericht Neukölln (AG), Urteil vom 08.07.2007 – 12 C 394/06

19. März 2008 (Mathias Corzelius)


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