Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung: Student Bodies für M.I.C.M. MIRCOM

09.10.2014, Autor: Herr Kai Jüdemann / Lesedauer ca. 2 Min. (181 mal gelesen)
Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds versendet Abmahnungen im Auftrag der Firma Malibu Media LLC. wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Clip "A Dream of You".

Berichten zufolge mahnt die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD. Internetanschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Student Bodies" ab.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 915,- EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Es handelt sich bei dem abgemahnten Film um einen Film aus den Bereich der “Erwachsenenunterhaltung”. Deshalb bestehen bereits Zweifel, ob dem Film überhaupt urheberrechtlicher Schutz zukommt und damit ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin