Nichtvorliegen einer Originalvollmacht in WEG Versammlung - gefährlich!

22.04.2014, Autor: Herr Matthias Schwarzer / Lesedauer ca. 1 Min. (260 mal gelesen)
Nichtvorliegen einer Originalvollmacht in WEG Versammlung - gefährlich!

Verlangt ein Miteigentümer in einer WEG-Versammlung den Nachweis der Bevollmächtigung, so kann die wirksame Bevollmächtigung nur durch Originalvollmacht nachgewiesen werden.

Ein gewerblicher Verwalter darf eine nichtoriginale Vollmacht weder ausnutzen, noch bei der Stimmabgabe berücksichtigen.

Folge: Bei Entscheidungserheblichkeit: Anfechtbarkeit des Beschlusses, Verfahrenskosten trägt der Verwalter.

LG Landau, Beschluss vom 24.06.2013 - 3 S 177 / 12

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Rechts- & Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht Matthias Schwarzer