Nordcapital MS Voge Master insolvent

04.02.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (250 mal gelesen)
Die Pleitewelle bei Schiffsfonds reißt auch im Jahr 2016 nicht ab. Jetzt erwischte es den von Nordcapital aufgelegten Fonds MS Voge Master. Nachdem das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren am 1. Februar eröffnet hat (Az.: 67c IN 37/16), drohen den Anlegern massive Verluste.

Nicht zum ersten Mal ist der von Nordcapital im Jahr 2006 aufgelegte Schiffsfonds MS Voge Master in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nun war die Lage offenbar so aussichtslos, dass nur noch der Gang zum Insolvenzgericht blieb. „Für die Anleger, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an dem Fonds beteiligen konnten, ist das eine bittere Nachricht. Denn nun müssen sie mit hohen Verlusten bis hin zum Totalausfall ihrer Einlage rechnen“, sagt Rechtsanwalt Markus Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Damit die Beteiligung an dem Schiffsfonds MS Voge Master für die Anleger nicht zum finanziellen Fiasko gerät, können sie allerdings auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. „Die lange Liste der Schiffsfonds-Insolvenzen in den vergangenen Monaten und inzwischen Jahren zeigte auch immer wieder, dass die Anleger falsch beraten wurden. Beteiligungen an Schiffsfonds wurden ihnen als lukrative und vor allem sichere Kapitalanlagen präsentiert – und am Ende hatten die Anleger ihr Geld verloren“, so Rechtsanwalt Kanz.

Allerdings kann eben diese fehlerhafte Anlageberatung nun der Schlüssel zu Schadensersatzansprüchen sein. Denn den Anlegern hätten in den Beratungsgesprächen nicht nur die Vorzüge der Geldanlage erläutert werden dürfen, sondern auch deren Risiken dargestellt werden müssen – insbesondere das Risiko des Totalverlusts. Rechtsanwalt Kanz: „Genau das ist aber häufig nicht geschehen. Die Risiken wurden nicht erwähnt oder nur ganz am Rande. In diesen Fällen kann Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Zweiter Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche können die sog. Kick-Backs sein. Gemeint sind damit Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese nicht von der Bank verschwiegen werden.

Anleger konnten sich seit dem Sommer 2006 an dem Schiffsfonds Nordcapital MS Voge Master beteiligen. Daher droht schon in einigen Monaten die Verjährung der Forderungen. Deshalb sollten Schadensersatzansprüche jetzt geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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