Opfer von Schrottimmobilien: Ansprüche gegen die Adaxio AMC GmbH

27.01.2017, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (176 mal gelesen)
Schrottimmobilien können für ihre Besitzer zum Loch ohne Boden werden. Erst sind sie auf Betrüger hereingefallen, die ihnen eine Immobilie völlig überteuert angedreht haben, dann müssen sie auch noch ihr Immobiliendarlehen abstottern und zu guter Letzt wird ihnen womöglich auch noch eine angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase völlig überteuerte Anschlussfinanzierung angeboten.

Die Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller verfügt über reichlich Erfahrung im Kampf gegen Schrottimmobilien und hat bereits in rund 4500 Fällen die Opfer von Schrottimmobilien vertreten. „Ein Name, auf den wir im Zusammenhang mit Schrottimmobilien immer wieder stoßen, ist die Adaxio AMC GmbH bzw. deren Vorgänger Paratus AMC GmbH und GMAC-RCF Bank“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt. Immer wieder spiele die Bank im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe zur Immobilienfinanzierung eine Rolle. „Für die Verbraucher stellt sich leider häufig erst zu spät heraus, dass sie die Immobilie viel zu teuer gekauft haben und auf eine Schrottimmobilie hereingefallen sind. Den Schaden müssen sie aber nicht zwangsläufig alleine tragen. Es können auch Ansprüche gegen die Bank bestehen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Nicht selten war der Kaufpreis bei einer Schrottimmobilie sittenwidrig überteuert. Hat die Bank Kenntnis von dem völlig überzogenen Preis und gewährt trotzdem eine einhundertprozentige Vollfinanzierung, ohne den Kunden zu warnen, kann sie sich haftbar gemacht haben. Das gilt insbesondere dann, wenn die sie die Darlehensvergabe von einer vorherigen Bewertung der Immobilie abhängig gemacht hat. „Der Kunde vertraut in der Regel dem Urteil seines Bankberaters. Dieses Vertrauen wird in diesen Fällen ausgenutzt“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Im günstigsten Fall kann das Geschäft dann komplett rückabgewickelt werden.

Alternativ kann auch der Widerruf des Immobiliendarlehens geprüft werden. Der ist möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Rechtsanwalt Bernhardt: „Auch die Adaxio AMC bzw. ihre Vorgänger haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, sodass der Widerruf in vielen Fällen möglich ist.“ Allerdings hätten Immobiliendarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden müssen. Ist der Widerruf erfolgt, bestehen gute Möglichkeiten, ihn auch gegen die Bank durchzusetzen. Bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ohnehin noch möglich. Durch den Widerruf lässt sich dann zumindest die Zinslast reduzieren.

Opfer von Schrottimmobilien haben noch weitere rechtliche Möglichkeiten, um aus ihrer Schrottimmobilie wieder herauszukommen. Wurde die Immobilie als Kapitalanlage vermittelt, können z.B. auch Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung möglich sein. „Es gibt verschiedene Optionen, um den finanziellen Schaden zumindest zu minimieren“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
 

Mehr Informationen zum Ausstieg aus Schrottimmobilien unter

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de