OwnerShip I: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren über MS

05.12.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (592 mal gelesen)
Schlechte Nachrichten für die Anleger des Schiffsfonds OwnerShip I: Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Mabuhay eröffnet (Az.: 514 IN 52/14). Damit ist auch das letzte Schiff, in das der 2004 aufgelegte Dachfonds OwnerShip I investierte, aus dem Rennen. Denn die Frachter MS Lilia und MS CEC Culembourg wurden schon vor längerer Zeit verkauft. Für das Feederschiff MS OS Rize wurde bereits 2013 Insolvenzantrag gestellt.

Schlechte Nachrichten für die Anleger des Schiffsfonds OwnerShip I: Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Mabuhay eröffnet (Az.: 514 IN 52/14). Damit ist auch das letzte Schiff, in das der 2004 aufgelegte Dachfonds OwnerShip I investierte, aus dem Rennen. Denn die Frachter MS Lilia und MS CEC Culembourg wurden schon vor längerer Zeit verkauft. Für das Feederschiff MS OS Rize wurde bereits 2013 Insolvenzantrag gestellt.

„Für die Anleger des Dachfonds OwnerShip I wird es eng. Von den vier Schiffen kann keines mehr die prognostizierten Renditen einfahren. Somit müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Er rät den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. „Die Probleme bei Schiffsfonds sind nicht neu. Allerdings wurden sie im Rahmen der Anlageberatung häufig als sichere Kapitalanlage dargestellt. Das sind sie eindeutig nicht. Daher könnten Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein“, so Cäsar-Preller.

Schiffsfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, was viele Anleger seit der Finanzkrise 2008 schon schmerzlich erfahren mussten. Zu diesen Risiken zählt nicht nur die globale konjunkturelle Entwicklung, sondern auch die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder Wechselkursverluste. Über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn für sie kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. „Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds aber auch immer wieder an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt, die beispielsweise an einer sicheren Altersvorsorge interessiert waren. In Fällen solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Das gilt auch, wenn die Banken im Beratungsgespräch nicht über ihre Rückvergütungen aufgeklärt haben. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Aufklärung über diese so genannten Kick-Backs zwingend erforderlich. Wurden sie verschwiegen, kann ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Da der Schiffsfonds OwnerShip I bereits im Jahr 2004 aufgelegt wurde, könnten die Forderungen allerdings demnächst verjähren. Daher sollten betroffene Anleger umgehend handeln, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche noch durchsetzen wollen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

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