PROKON: Auszahlungen voraussichtlich erst ab 2015

12.06.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 1 Min. (744 mal gelesen)
"Erfahrungsgemäß gehe ich davon aus, dass es nicht vor Frühjahr 2015 zu ersten Auszahlungen an PROKON-Genussschein-Inhaber kommt!". Joachim Cäsar-Preller will erste Hoffnungen der Anleihegläubiger im Vorfeld der Gläubigerversammlung am 22. Juli in Hamburg nicht zu hoch aufhängen: "Da geht es erst einmal um grundsätzliche Weichenstellungen!" Die sind zwar wichtig, aber letzten Endes sollten sich geschädigte Anleger darauf einstellen, dass noch gut ein Jahr ins Land ziehen wird, bis erstes Geld fließt.

Das liegt neben den komplizierten Erfordernissen an ein komplexes Verfahren auch daran, dass gewisse Schritte eingehalten werden müssen. Cäsar-Preller rechnet damit, dass bis Anfang August die Unterlagen für die Forderungsanmeldungen verschickt werden. Er rät Anlegern dringend, diese Unterlagen genau zu studieren und gegebenenfalls mit juristischer Unterstützung eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht auszufüllen. Nach der Forderungsanmeldung und deren Auswertung dürfte es im Herbst zu einer weiteren Gläubigerversammlung kommen, die den betroffenen Anlegern und sonstigen Gläubigern die Möglichkeit gibt, die anstehenden Auszahlungen mit zu beeinflussen. "Das wird sich dann alles bis zum Frühjahr 2015 hinziehen", ist sich der Wiesbadener Experte sicher.

Zur Höhe möglicher Rückzahlungen ist derzeit eine Quote von 40 - 60 Prozent im Gespräch: "Anleger werden sich auf jeden Fall auf erhebliche Verluste einstellen müssen!"

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