Rechtliche Hilfen für behinderte Arbeitnehmer in der Region Stuttgart

05.05.2011, Autor: Herr Thomas Eschle / Lesedauer ca. 2 Min. (3231 mal gelesen)
Der erfahrene Rechtsanwalt Thomas Eschle hilft seit 1996 behinderten Arbeitnehmern in der Region Stuttgart in rechtlichen Fragen gegenüber dem Arbeitgeber und dem Integrationsamt KVJS weiter.

Tipp für Schwerbehinderte in der Arbeitswelt.

Hier Hilfen durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales
( KVJS )


Als Behinderter haben Sie einen Anspruch auf Prüfung eines leidensgerechten
Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber. Als schwerbehinderte Menschen anerkannte
Bürger haben zahlreiche Rechte. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales
Baden-Württemberg (KVJS) ist ein Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für die
44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs und insbesondere für behinderte
Menschen da.


A. Kündigungsschutz
Soll einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gekündigt werden so muss vorher die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt werden. Gegen die Entscheidung des Integrationsamts ist Widerspruch möglich. Die weitaus meisten Fälle jedoch einver-nehmlich gelöst.

Viele Probleme am Arbeitsplatz lassen sich lösen, bevor es zu einer Kündigung kommen muss. Dies ist der Grundgedanke der innerbetrieblichen Prävention. Dabei setzen sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer, das betriebliche Integrationsteam und das Integrationsamt an einen Tisch und suchen die bestmöglichste Lösung zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei helfen oft die umfangreichen Angebote des Integrationsamts sowie die Leistungen der Rehabilitationsträger.

Als Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht helfe ich Ihnen und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Integrationsamt und dem Arbeitgeber.

B. Arbeitsassistenz
Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor besonde-ren Problemen. Manche sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere regelmäßig, in größerem Umfang für sie bestimmte „Handgriffe“ übernehmen. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, haben berufstätige schwerbehinderte Menschen, ein Recht auf Arbeitsassistenz.

Auftraggeber der Arbeitsassistenz ist der schwerbehinderte Mensch selbst: Er be-schäftigt die Assistenzkraft (Arbeitgebermodell) oder vereinbart mit einem Dritten (z.B. professionellen Hilfsdienst) das Erbringen entsprechender Dienstleistungen (Dienstleistungsmodell).

Die Kosten für die Arbeitsassistenz trägt das Integrationsamt, ihre Höhe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen im jeweiligen Einzelfall. In der Regel liegen sie zwischen etwa 250 und 1000 Euro monatlich, abhängig vom täglichen Unterstützungsbedarf
( Quelle : Integrationsamt KVJS Stuttgart )




C. Präventionsverfahren

Die unter B aufgeführten Hilfen können in einem Präventionsverfahren geltend ge-macht werden. Als Schwerbehinderter bitten Sie mit meiner anwaltlichen Hilfe den Arbeitgeber, ein Präventionsverfahren beim KVJS Integrationsamt einzuleiten.

Oft kann man hier gemeinsam mit dem Betriebsrat, dem Schwerbehindertenvertreter und dem Arbeitgeber sinnvolle, passgenaue Lösungen entwickeln.

Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir auch Ihre Facharztatteste und Klinikberichte an. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich seit 1996 Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen.


Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446 ( Rufen Sie mich an,wenn Sie ein Rechtsproblem haben )

E- Mail : KanzleiEschle@t-online.de


( ausführliche Homepage )













Homepage des Integrationsamtes Stuttgart