René Lezard: Änderungen der Anleihebedingungen geplant

05.10.2016, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (235 mal gelesen)
Anleger der René Lezard-Anleihe müssen sich auf Einschnitte einstellen. Das Mode-Unternehmen möchte seine Finanzverbindlichkeiten neu regeln. In diesem Zug soll auch die Anleihe rekonstruiert werden.

Die Anleger werden zwischen dem 17. und 20. Oktober zur schriftlichen Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen.

Die Änderung der Anleihebedingungen sieht u.a. vor, dass die Anleger auf 40 Prozent des ausstehenden Nominalbetrags der Anleihe ebenso verzichten wie auf die Zahlung der Zinsen für den Zeitraum von November 2015 bis November 2016. Außerdem soll die Laufzeit bis 2050 verlängert werden, wobei die Anleihe bis Ende 2025 zinsfrei bleiben soll. Danach soll die Anleihe mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem Euribor verzinst werden. Im Gegenzug soll eine Teil-Rückzahlung der Anleihe in Höhe von 35 Prozent des ausstehenden Nominalbetrags geleistet werden. „Unterm Strich sollen die Anleger zunächst also kräftig draufzahlen und dann auch noch einer Laufzeitverlängerung zustimmen. Angesichts der aktuell kriselnden Modebranche ist das ein kaum abzuschätzendes Risiko“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

René Lezard hatte die Anleihe 2012 aufgelegt (ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQRE). Die Anleihe hat ein Volumen von 15 Millionen Euro und ist bei einer fünfjährigen Laufzeit mit 7,25 Prozent p.a. verzinst. Die Zinsen sind jeweils zum 26. November fällig, im November 2017 steht die Anleihe zur Rückzahlung an.

„Ob es dazu kommt, ist angesichts der aktuellen Entwicklung zumindest fraglich. Zumal auch andere Modekonzerne sich derzeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und die Branche zu kämpfen hat“, sagt Rechtsanwältin Gaber. Bevor sich die Anleger entscheiden, können sie auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu kann ggf. auch die Kündigung der Anleihe verbunden mit der Rückzahlung des Nominalbetrags zählen. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können z.B. entstanden sein, wenn die Anleger von den Anlageberatern nicht umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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