René Lezard Anleihe: Zinsen sollen noch länger gestundet werden

24.01.2017, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (150 mal gelesen)
Bis zum 31. März haben die Anleihe-Anleger der René Lezard Mode GmbH die im November fällig gewordenen Zinsen bereits gestundet. Diese Frist soll nun bis zum 31. Mai 2017 verlängert werden.

Daher sind die Anleger zwischen dem 24. und 27. Januar zu einer Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen.

Die Anleger hatten bisher nicht nur die fälligen Zinsen gestundet, sondern auch auf einen Teil ihrer Sonderkündigungsrechte verzichtet. Auch dieser Verzicht soll um weitere zwei Monate bis zum 31. Mai verlängert werden.

Den Anleihe-Anlegern wurde in den vergangenen Monaten schon einiges abverlangt. Im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen sollen die Anleihebedingungen massiv verändert werden. Dabei sollen die Anleger u.a. auf 40 Prozent ihrer Hauptforderung verzichten und die Laufzeit der Anleihe bis 2050 verlängert werden. Nun kommt die nächste Forderung auf die Anleger zu.

„Nicht nur René Lezard, sondern auch andere Mode-Unternehmen sind derzeit von der Krise der Branche betroffen. Das bekommen auch die Anleger zu spüren. Sie sollen zu tiefen Einschnitten bereit sein. Eine Gewissheit, dass eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt oder ein Investor einsteigt, haben sie allerdings nicht“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber. Das Geld der Anleger steht auch bei der René Lezard-Anleihe weiter im Feuer.

Um sich gegen die drohenden Verluste zu schützen, können die Anleger auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Verschiedene Mittelstandsanleihen sind in den vergangenen Monaten schon ausgefallen. „Das zeigt, dass Mittelstandsanleihen keineswegs sichere Geldanlagen sind. Selbst wenn das Unternehmen einen guten Namen hat, setzen sich die Anleger einigen Risiken aus“, so Rechtsanwältin Gaber. Allerdings hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Verlief die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß oder weisen die Emissionsprospekte Fehler auf, können Schadensersatzansprüche entstanden sein.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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