Wie mahnt man einen Schuldner richtig?

06.10.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Frau,Mahnung,erstaunt Wie mahnt man richtig, um kein Geld zu verlieren? © - freepik

Nicht jeder Schuldner begleicht seine Rechnungen pünktlich. So manche Rechnung wird auch einfach vergessen. Da kann eine Mahnung der Sache "auf die Sprünge helfen". Nur: Wie formuliert man sie richtig?

Mit der Zahlungsmoral ist es bei vielen Menschen nicht zum Besten bestellt. Erst, wenn Zahlungsverzug eintritt, muss ein Schuldner Verzugszinsen bezahlen und Schadensersatz für einen möglichen Verzugsschaden. Die Mahnung ist ein Mittel, den Verzugseintritt zu erreichen.

Welche Arten von Mahnungen gibt es?


Eine Mahnung kann außergerichtlich oder gerichtlich stattfinden. Eine außergerichtliche Mahnung kann der Gläubiger selbst vornehmen oder durch einen Rechtsanwalt vornehmen lassen. Für eine gerichtliche Mahnung jedoch muss ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt werden.

Wann tritt Verzug ein?


Wird eine fällige Forderung angemahnt, tritt Verzug ein. Eine einzige Mahnung reicht dafür aus. Andererseits gibt es jedoch auch andere gesetzliche Fälle des Verzugseintritts. § 286 Abs. 2 BGB führt folgende auf:

- die Leistungszeit ist nach dem Kalender bestimmt (festes Leistungsdatum vereinbart, Zahlung erfolgt nicht),
- die Leistungszeit ist an bestimmtes Ereignis geknüpft ("Zahlung zwei Wochen nach Lieferung"),
- der Schuldner weigert sich endgültig, die Forderung zu erfüllen,
- sonstige Gründe (der Schuldner weiß, dass er eine falsche Leistung erbracht hat).

In diesen Fällen tritt ohne Mahnung Verzug ein.

Außerdem kommt der Schuldner einer Entgeltforderung auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder anderen Zahlungsaufforderung zahlt (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn sie in der Rechnung darauf ausdrücklich hingewiesen worden sind.

Allerdings macht § 286 Abs. 4 BGB auch eine Einschränkung: Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten, den er also nicht verschuldet hat.

Wie wird ein Schuldner in Verzug gesetzt?


Wenn ein Schuldner nach Fälligkeit des jeweiligen Betrages nicht zahlt, sollte er zunächst in Verzug gesetzt werden. Dies kann zum Beispiel durch eine Mahnung stattfinden. Geregelt ist dies in § 286 BGB. Eine Folge des Verzugs ist, dass Anspruch auf Schadensersatz besteht. Der Verzugsschaden kann zum Beispiel in den Kosten für einen Anwalt bestehen, der mit der Durchsetzung des Anspruchs beauftragt wird. Auch fallen während des Verzugs Verzugszinsen zugunsten des Gläubigers an. Auch hier gilt: Der Schuldner kommt nicht in Verzug, wenn er die Zahlungsverzögerung nicht verschuldet hat.

Ist eine Zahlungserinnerung auch eine Mahnung?


Manchmal wird statt "Mahnung" auch der freundlicher klingende Ausdruck "Zahlungserinnerung" verwendet. Rechtlich ist es jedoch irrelevant, wie das Schreiben betitelt wird. Wenn der Schuldner also auf eine Zahlungserinnerung hin nicht zahlt, gerät er in Verzug.

Wie bestimmt muss der Inhalt der Mahnung sein?


Aus der Mahnung muss sich eindeutig ergeben, dass der Gläubiger jetzt vom Schuldner die Zahlung erwartet. Natürlich muss das Schreiben auch an den richtigen Schuldner gehen. Bei einer Erbengemeinschaft oder mehreren Mietern einer Wohnung muss die Mahnung also an alle Vertragspartner adressiert sein.
Anzuraten ist eine Fristsetzung. Die Frist kann beispielsweise 14 Tage betragen. Wenn nur eine Mahnung verschickt wird, kann der Schuldner darin auf die Einleitung gerichtlicher Schritte bei Nichtzahlung hingewiesen werden. Üblicher sind jedoch mehrere Mahnungen. Auch sollte klar zum Ausdruck gebracht werden, um welche Forderung es geht. Zum Beispiel kann man kurz schildern, worauf die Forderung beruht. Wichtig ist es, ggf. Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Fälligkeit und Betrag zu nennen.

Wie viele Mahnungen sind nötig?


Die Anzahl der Mahnungen bleibt jedem Gläubiger selbst überlassen. Ein dreistufiges Mahnverfahren ist nicht notwendig, um Verzug auszulösen. Allerdings ist es in einigen Branchen trotzdem üblich bzw. wird als kaufmännische Gepflogenheit betrachtet. Denn: Oft werden Zahlungen nur ohne böse Absicht vergessen. Deswegen möchte man keine gute Geschäftsbeziehung gefährden. Dann kann zunächst ein persönliches, freundlich gehaltenes Schreiben an die Forderung erinnern. Hier kommt häufig der Begriff "Zahlungserinnerung" zur Anwendung. Diese erfolgt meist fünf bis zehn Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist. Zwischen den dann folgenden Mahnungen sollten etwa 14 Tage liegen. Die dritte Mahnung ist dann die letzte, erst in dieser sollte man ausdrücklich die Durchführung gerichtlicher Schritte bei Nichtzahlung ankündigen.

Wie weise ich den Zugang der Mahnung nach?


Wenn es zum Rechtsstreit kommt, ist ein Beweis für den Zugang der Mahnung beim Schuldner oft entscheidend. Zwar kommt ein Einschreiben mit Rückschein in Betracht. Dieses hat jedoch den Nachteil, dass es der Schuldner nicht annehmen muss. Bei einem Einwurfeinschreiben bestätigt der Postbote, dass er es eingeworfen hat. Dies kann in einem online abrufbaren und ausdruckbaren Sendungsstatus der Post verfolgt werden. Nur kann der Schuldner immer noch behaupten, einen leeren Umschlag bekommen zu haben. Dann hilft ein Zeuge, der den Inhalt des Briefumschlages bestätigen kann. Sicherer ist es, das Mahnschreiben durch einen Boten in den Hausbriefkasten des Schuldners einwerfen zu lassen. Der Bote sollte den Inhalt kennen und beim Einlegen in den Umschlag zugegen gewesen sein. Eine weitere Möglichkeit ist ein Zustellauftrag an den Gerichtsvollzieher.

Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?


Wenn der Schuldner auf die außergerichtlichen Mahnungen des Gläubigers nicht reagiert, kann man ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dies kann sogar online beantragt werden. Dann schickt das Mahngericht dem Gläubiger eine Rechnung über die angefallenen Gerichtskosten. Der Betrag ist von der Höhe der Forderung abhängig, dem sogenannten Gegenstandswert. Der Schuldner kann dann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. In diesem Fall kommt es zur Gerichtsverhandlung. Erst in dieser wird geprüft, ob die Forderung tatsächlich besteht. Im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens findet keine genauere Prüfung oder Sichtung von Beweisen statt.

Kann man eine Mahnpauschale berechnen?


Durch das seit Mitte 2014 wirksame "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" wurde die sogenannte Mahnpauschale eingeführt. Das hat zur Folge: Wenn der in Verzug geratene Schuldner ein Geschäftskunde oder ein öffentlicher Auftraggeber ist, kann der Rechnungssteller nach § 288 Abs. 5 BGB eine Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro einfordern. Hat er nachweislich höhere Aufwendungen gehabt, kann er auch einen höheren Betrag verlangen.

Praxistipp zum richtigen Mahnen


Wenn ein Gläubiger seinen Schuldner mahnen will, muss er dies vom Inhalt her ausreichend bestimmt machen und den Zugang der Mahnung beim Schuldner nachweisen können. Ein Anwalt für Zivilrecht kann Ihnen helfen, wenn Sie sich nicht sicher sind und kann bei Bedarf auch für Sie die Mahnung übernehmen.

(Bu)


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 Stephan Buch
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