S&K Skandal: Auftakt des Strafprozesses – Weitere S&K-Insolvenzen

25.09.2015, Autor: Herr A. Perabo-Schmidt / Lesedauer ca. 2 Min. (162 mal gelesen)
Kaum hat der Strafprozess im S&K Skandal am 24. September begonnen, ist er auch schon wieder vorübergehend gestoppt. Wegen eines Befangenheitsantrags vertagte sich das Landgericht Frankfurt auf Dienstag nächster Woche.

Angesichts der mehr als 3000 Seiten umfassenden Anklageschrift gegen die sechs Angeklagten ist ohnehin mit einem langwierigen Prozess zu rechnen. Am Eröffnungstag kam die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal dazu, mit dem Vortrag der Anklageschrift zu beginnen. Die Vorwürfe gegen die beiden S&K-Gründer und die weiteren vier Angeklagten sind gewaltig. Um rund 240 Millionen Euro sollen sie mehr als 10.000 Anleger geprellt haben. Zahlreiche Medienberichte dokumentieren den ausufernden Lebensstil der Angeklagten. Mit dem war es spätestens vorbei als vor gut zweieinhalb Jahren die Ermittler zu einer Großrazzia ausrückten und die Angeklagten seitdem in Untersuchungshaft sitzen. Ihnen wird schwerer banden- und gewerbsmäßiger Betrug sowie die Beihilfe dazu und Untreue vorgeworfen.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen den Angeklagten langjährige Haftstrafen. Für die geschädigten Anleger mag das eine Genugtuung sein, eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens ist es nicht. „Daher sollten Anleger auch nicht auf den Ausgang des Strafprozesses warten, sondern aktiv werden und Schadensersatzansprüche geltend machen. Immerhin konnten bei der Razzia auch Vermögenswerte in Höhe von rund 55 Millionen Euro sichergestellt werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller.

Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. In Betracht kommt z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung. So hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen aufgeklärt werden müssen. Zudem hätten die Anlageberater die Anlagekonzepte auch auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden müssen. Beim Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG haben verschiedene Gerichte inzwischen festgestellt, dass das Fondskonzept nicht schlüssig war. „Von daher hätte die Anlage auch gar nicht vermittelt werden dürfen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Wenige Wochen vor dem Prozessbeginn dürfte sich die Schadenssumme noch einmal erhöht haben. Denn auch die S&K Sachwert AG und S&K Immobilienhandels GmbH haben inzwischen Insolvenz angemeldet, berichtete das Handelsblatt am 21. August. Auch hier können die betroffenen Anleger ihre Schadensersatzansprüche überprüfen lassen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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