Schadenspositionen bei Verkehrsunfall

03.06.2010, Autor: Herr Sven Gläser / Lesedauer ca. 2 Min. (2748 mal gelesen)
Zum Anspruch von Alleinstehenden auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens hat der Bundesgerichtshof erneut entschieden Urteil vom 03.02.2009, Az. VI ZR 183/08).

Jeder der schon einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt war, kennt die typischen Schadenspositionen deren Ausgleich man von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners fordert. Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten bei Totalschaden, Nutzungsausfall, Verdienstausfall und Schmerzensgeld werden häufig geltend gemacht und reguliert. Schon seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (NJW 1962, 2248) ist klargestellt, dass jeder der durch eine „unerlaubte Handlung“ z.B. einen Verkehrsunfall verletzt wird, gemäß der §§ 842, 843 BGB wegen der Beeinträchtigung der Fähigkeit, den Haushalt zu führen, einen Schadensersatzanspruch hat. Voraussetzung ist, dass der Verletzte allein oder teilweise Haushaltsführungstätigkeiten faktisch übernommen hat, die er durch die Verletzung zumindest zeitweise nicht mehr ausführen kann. Der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens steht also auch Alleinstehenden grundsätzlich zu. Dies hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich bestätigt (Urteil vom 03.02.2009, Az. VI ZR 183/08). Der Ersatzanspruch besteht unabhängig davon, ob tatsächliche Aufwendungen für eine entsprechende Ersatzkraft angefallen sind oder ob der Schaden durch eigene Anstrengungen oder die Hilfe Dritter aufgefangen wurde. Bei der Schätzung der Höhe des Haushaltsführungsschadens nach § 287 der Zivilprozessordnung (ZPO) dürfen sich die Gerichte in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an Tabellenwerken orientieren (z.B. Schulz-Borck/Hofmann „Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt“). Der Geschädigte muss aber die zur Einordnung in die Tabellen notwendigen Kriterien möglichst konkret benennen also, Art und Schwere der Verletzung, Beeinträchtigung durch die Verletzung, Größe der Wohnung, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, durchschnittlicher zeitlicher Aufwand der vor der Verletzung ausgeführten Haushaltstätigkeiten. Die Prüfung der Voraussetzungen des Ersatzanspruches und die Berechnung seiner Höhe sind oft umfangreicher und schwieriger, als bei anderen Schadensersatzpostionen. Hier sollte, was sich bei schweren Verkehrsunfällen mit hohen Sach- und Personenschäden stets empfiehlt, die Hilfe eines im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwaltes in Anspruch genommen werden.