Schiffsfonds MPC MS Santa B Schiffe: Schadenersatzklage eingereicht

10.02.2014, Autor: Herr Mathias Nittel / Lesedauer ca. 2 Min. (561 mal gelesen)
Fachanwälte setzen Anlegerinteressen durch

In den Fonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG investierten Anleger in den Jahren 2006 und 2007 über 177 Mio. €.

Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzungen und Prospektfehlern macht die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierte Kanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Büros in Heidelberg, Berlin, Leipzig, Hamburg und München für mehrere Mandanten geltend. Vor dem Landgericht Hamburg wurden Klagen gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds eingereicht. Verschiedene Banken und Sparkassen hatten ihren Kunden die Beteiligung an dem vom Emissionshaus MPC aufgelegten Fonds MS "Santa-B Schiffe" empfohlen.

Auf die im Emissionsprospekt genannten und die darüber hinaus vorhandenen Risiken der Fondsbeteiligung wurde in der Beratung ebenso wenig hingewiesen, wie auf nach Ansicht von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht fehlerhafte Angaben im Prospekt sowie die an die Banken und Sparkassen für die erfolgreiche Vermittlung der Beteiligung des Fonds "MPC Offen Flotte" fließende Provision.

Für eine fehlerhafte Anlageberatung wäre nicht nur die die jeweilige Bank oder Sparkasse schadenersatzpflichtig, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die drei Gründungsgesellschafter des Fonds, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds KG, die MPC Capital Investments GmbH sowie die Reederei Claus-Peter Offen KG. Die Gründungsgesellschafter müssten darüberhinaus für etwaige Prospektfehler Schadenersatz leisten.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits für zahlreiche Mandanten Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Schiffsfondsbeteiligungen durchgesetzt.

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Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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