Schiffsverkäufe im großen Stil – Negative Folgen für Anleger möglich

24.12.2015, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (351 mal gelesen)
Die Bremer Landesbank verkauft offenbar 32 Containerschiffe auf einen Schlag, berichtet das „manager magazin“ online. „Das kann negative Auswirkungen auf betroffene Schiffsfonds und deren Anleger haben“, befürchtet Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die zum Verkauf stehenden Schiffe, offenbar überwiegend kleinere Frachter, sollen auch für verschiedene Schiffsfonds unterwegs gewesen sein. Daher könnte die Transaktion diese Schiffsfonds treffen und in der Konsequenz das Geld der Anleger auf dem Spiel stehen.

Die Handelsschifffahrt und damit auch etliche Schiffsfonds wurden in den letzten Jahren ohnehin schon stark gebeutelt. Dieser Trend dürfte sich jetzt fortsetzen. Im Zuge der Finanzkrise gerieten bereits etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten teilweise Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei schon viel Geld verloren. Auch bei den anstehenden Schiffsverkäufen der Bremer Landesbank könnten die Anleger die Leidtragenden sein. Denn ob vom Verkaufserlös für sie noch etwas übrig bleibt, ist zumindest zweifelhaft.

Rechtsanwältin Gaber weist allerdings darauf hin, dass Schiffsfonds-Anleger nicht schutzlos gestellt sind. In vielen Fällen könnten Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Ansatzpunkt hierfür ist in den meisten Fällen eine fehlerhafte Anlageberatung. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds oftmals als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt, die sogar zur Altersvorsorge geeignet sei. Viele Anleger wurden inzwischen von der Realität eingeholt. Denn mit dem Erwerb der Fondsanteile haben sie regelmäßig unternehmerische Beteiligungen erworben und damit eben auch Risiken, die bis zum Totalverlust der Einlage reichen. „Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies aber zumindest nicht im ausreichenden Maß geschehen. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwältin Gaber.

Die vermittelnde Bank hätte aber nicht nur über die Risiken aufklären müssen, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen:


Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwältin Jessica Gaber
Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de