Sklerodermie - Rechtliche Folgen einer seltenen Krankheit

23.10.2014, Autor: Herr Thomas Eschle / Lesedauer ca. 2 Min. (1864 mal gelesen)
Der erfahrene Stuttgarter Rechtsanwalt für Gesundheitsrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht Thomas Eschle schreibt über die seltene Erkrankung der Sklerodermie und deren rechtlichen Folgen für die Betroffenen.

Sklerodermie- Erkrankungen und rechtliche Konsequenzen

Bei der Sklerodermie handelt sich um eine ganze Gruppe verschiedener seltener Erkran-kungen, die mit einer Bindegewebsverhärtung der Haut allein oder der Haut und innerer Organe (besonders Verdauungstrakt, Lungen, Herz und Nieren) einhergehen. Die Sklerodermie gehört zu den sogenannten autoimmunen Bindegewebskrankheiten.

Sklerodermie ist nicht heilbar, der Krankheits-verlauf kann aber mit Medikamenten und spezialisierter Rehabilitation verlangsamt oder aufgehalten werden. Es gibt bei der Sklerodermie zwei grundlegende Verlaufsformen mit jeweils verschiedenen Varianten

Die zirkumskripte Sklerodemie (CS) beschränkt sich in umschriebener abgegren-zter Form auf das Bindegewebe der Haut. Sie ist für den Patienten eine störende, vielleicht sogar einschränkende Erkrankung, sie ist aber nicht lebensbedrohlich.

Die progressive systemische Sklerodermie (PSS) bezieht auch das Gefäßsystem und die inneren Organe in unterschiedlichem Maße mit ein. Je nach Organbefall und Verlauf, können gravierende Funktionsstörungen, körperliche Beeinträchtigungen und eine stark reduzierte Lebensqualität entstehen.

Im Schwerbehindertenrecht werden Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes (z. B. Lupus erythematodes, Dermatomyositis, progressive systemische Sklerodermie) wie folgt bewertet. Hierbei werden die Prädilektions-stellen medizinisch betrachtet. Als Prädilektionsstelle wird in der Medizin die von einem bestimmten Krankheitsprozess bevorzugte Körperregion bezeichnet.

Der Grad der Behinderung wird mit Zehnergraden (0-100 ) angegeben. Ab einem Grad der Behinderung von 50 vom Hundert ist die Schwerbehinderung erreicht, wobei bei der Bildung des Gesamt GdB alle chronischen Erkrankungen und Behinderungen berücksichtigt werden.

Die Bildung des Einzelgrades der Behinderung /GdB) bei Sklerodermie:

Auf wenige Prädilektionsstellen begrenzt bei geringer Ausdehnung wird diese Behinderung mit folgendem Grad der Behinderung bewertet.
GdB : 0– 10

Wenn die Hautveränderungen auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei stärkerer Ausdehnung, je nach kosmetischer und funktioneller Auswirkung der „progressiven Skleodermie“
GbB : 20–40

über die Prädilektionsstellen hinausgehend, kann auch Herz, Niere, Lunge und der Verdauungstrakt mit Funktionsstörungen
teilweise stärker bis sehr stark betroffen sein
GdB : 50–70

Die sonstigen rechtlichen Probleme, welche daraus häufig resultieren, insbesondere wenn andere chronische Krankheiten und Behinderungen zusätzlich hinzukommen sind neben der Erlangung des Schwerbehindertenausweises:

- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz,
- Vertretung gegenüber dem Integrationsamt
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der
Krankenkasse
- weitere Leistungen der Krankenkasse oder von
Rehabilitationsträgern

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung auch bundesweit.

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