Die wichtigsten Infos zur Kündigung der Kfz-Versicherung

02.12.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Kalender,Termin,Kündigung,Kfz-Versicherung Zum Jahresende sollte man seine KfZ-Versicherungen überprüfen © Bu - Anwalt-Suchservice

Alljährlich im November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen und für das kommende Jahr einen neuen Vertrag zu einem günstigeren Tarif abschließen. Hier einige Tipps zum Versicherungswechsel.

Kfz-Versicherungsverträge laufen meist über ein volles Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, also fristgerecht, verlängert sich sein Vertrag um weitere zwölf Monate. Was kann man nun tun, wenn man inzwischen einen besseren oder billigeren Tarif gefunden hat? In diesem Fall kann man die automatische Vertragsverlängerung durch eine rechtzeitige Kündigung stoppen. Dazu muss der bestehende Vertrag vor dem 30. November gekündigt werden. Vertragsende ist dann der 31. Dezember. Autofahrer, die kündigen wollen, sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Kündigung wirklich bis 30.11. bei der Versicherung eingegangen ist. Ansonsten ist sie nämlich nicht fristgerecht.

Vor der Kündigung zunächst ein praktischer Rat!


Das nachfolgend Geschilderte entspringt einem realen Fall. Der Kunde einer Kfz-Versicherung erhält Ende November eine Nachricht hinsichtlich der neuen Rechnung für das Folgejahr. Der Beitrag steigt um ca. 130 Euro auf 1.030 Euro. Begründung: Alles wird teurer. Nun, denkt sich der Kunde, das gilt auch für mich und sieht sich veranlasst, ein Vergleichsportal aufzusuchen. Dort findet er bei gleichem Versicherungsumfang Angebote ab 870 Euro und findet das schon mal super, so dass er über eine Kündigung seiner bestehenden Kfz-Versicherung nachdenkt.
Um zu sehen, wie die aktuellen Beiträge für Neukunden eigentlich bei seinem jetzigen Versicherer sind, rechnet er mit seinen persönlichen Angaben mit dessen Onlinerechner ein Angebot aus. Er traut kaum seinen schon etwas müden Augen, als er das Ergebnis sieht: knapp 700 Euro! Er fragt sich ganz nebenbei, warum er dieses Angebot seiner Versicherung eigentlich nicht auf dem Vergleichsportal gefunden hat und denkt sich seinen Teil dazu (für Dummies: Vergleichsportale verdienen am Wechsel der Versicherung).
Nun wendet sich der Kunde an seinen Versicherer und teilt diesem mit, dass er gerne Kunde bleiben würde, allerdings nicht für 1.030, sondern für 700 Euro. Die Versicherung möge den Rechnungsbetrag entsprechend abändern. Antwort: Dies ginge nicht, er könne jedoch den Tarif wechseln. Der Kunde folgt der Empfehlung und wechselt - Achtung, jetzt kommt der Witz - in den gleichlautenden Tarif. So spart er im Folgejahr ca. 340 Euro. Die Kündigung konnte er sich sparen, da sie automatisch mit dem Tarifwechsel einherging.
Ein naher Verwandter, bei dem der Versicherungsbeitrag nur um 2 Euro auf 447 Euro steigen sollte und der sich deshalb glücklich schätzte, zahlt nach der gleichen Umstellung seines Vertrages 120 Euro weniger.
MERKE: Wer sich die Mühe macht und selbst vergleicht, spart am meisten! Jedes Jahr aufs Neue.

Welche abweichenden Kündigungstermine gibt es?


Das zuvor Gesagte gilt jedoch nicht für alle Kfz-Versicherungsverträge. Bei manchen Verträgen gibt es abweichende Laufzeiten. Schließlich kann ein Vertrag auch unter dem Jahr, etwa am 1. Juni, zu laufen beginnen. Bei einer Laufzeit von 12 Monaten würde der Vertrag dann am 31. Mai des folgenden Jahres enden. Möchte der Versicherungsnehmer ihn ordentlich kündigen, muss er wieder eine einmonatige Kündigungsfrist wahren. In diesem Fall müsste die Kündigung also bis zum 30. April im Briefkasten der Versicherung liegen. Welche Kündigungsfrist maßgeblich ist, können Sie in Ihrem Vertrag nachlesen.

Was passiert, wenn ich den Kündigungstermin versäume?


Haben Sie den vertraglich vorgesehenen Termin zur ordentlichen Kündigung verpasst, müssen Sie trotzdem nicht in jedem Fall bei Ihrer bisherigen Versicherung bleiben. Es gibt nämlich in manchen Fällen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Festgelegt ist dieses im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Grundsätzlich besteht es in drei Fällen:

- Nach einer Beitragserhöhung oder Leistungskürzung,
- nach einem Schadensfall,
- beim Wechsel des Autos.

Wie funktioniert die Kündigung nach einer Beitragserhöhung?


Viele Versicherungskunden bekommen rund um den Jahreswechsel Post von ihrer Versicherung - meist im November, Dezember und Januar. In dieser Zeit erhöhen nämlich viele Versicherungen ihre Beiträge. Für die Kunden bedeutet dies, dass sie nach § 40 des Versicherungsvertragsgesetzes ein Sonderkündigungsrecht haben. Dieses können sie nutzen, wenn der Beitrag erhöht wird, der Umfang des Versicherungsschutzes aber gleich bleibt. Hier kann es sich also lohnen, auf eine Beitragerhöhung zu achten.

Die Versicherungen müssen Ihre Kunden bei einer Beitragserhöhung auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Kunden, die davon Gebrauch machen wollen, müssen innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens mit der Beitragserhöhung kündigen. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Kündigung bei der Versicherung maßgeblich. Kündigen kann man mit sofortiger Wirkung oder – spätestens – mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung der Beiträge in Kraft treten soll.

Aber: Bei Prämienerhöhungen in der KfZ-Versicherung gibt es nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn diese vertraglich vorgesehen sind und auf Preisanpassungen der Versicherung beruhen. Dagegen besteht ein solches Kündigungsrecht nicht, wenn die Versicherung die Prämie wegen Änderungen erhöht, die von Seiten des Kunden kommen. Dazu zählt etwa der Umzug des Kunden an einen anderen Ort oder eine Erhöhung seiner Jahres-Kilometerleistung. Möglicherweise erhöht sich auch kundenseitig das Risiko, weil der Kunde keine Garage mehr hat oder sein 18-jähriger Sohn als weiterer Fahrer eingetragen werden soll. Solche Änderungen können ebenfalls zu Beitragserhöhungen führen, ohne dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt.

Was gilt für die Sonderkündigung bei Leistungskürzung?


Kunden haben bei der KfZ-Versicherung auch dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag gleich bleibt, die Versicherung jedoch ihre Leistungen kürzt. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Abs. 2 VVG. Gerade zum Jahreswechsel sollte man daher verdächtige Briefe mit Informationen über Vertragsänderungen genau lesen und auf solche Änderungen hin prüfen. Übrigens: Versicherer müssen ihre Kunden auch in diesem Fall über ihr Sonderkündigungsrecht aufklären.

Kann ich nach einem Schadensfall kündigen?


Von einem Schadensfall spricht man beispielsweise bei einem Unfall, der nicht allein die Schuld eines anderen Verkehrsteilnehmers war. In dieser Situation haben sowohl die KfZ-Versicherung, als auch der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Die Kündigung beruht in diesem Fall auf § 92 Versicherungsvertragsgesetz. Sie muss bis zum Ablauf eines Monats nach Ende der Verhandlungen über die Entschädigung durchgeführt worden sein. Der Kunde kann in diesem Fall nicht mit Wirkung für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen.

KfZ-Versicherungen stufen ihre Kunden nach einem Unfall regelmäßig in der Schadensfreiheitsklasse zurück. Der neue Versicherer wird bei einem Wechsel von dieser Rückstufung erfahren und diese ebenso durchführen.
Kunden, die bei einem Vertragswechsel ohne Unfall ihren Schadensfreiheitsrabatt behalten möchten, können diesen auch bei der neuen Versicherung in Anspruch nehmen. Im Normalfall wird die Schadenfreiheitsklasse auf den neuen Vertrag übertragen. Sollte dies nicht funktionieren, empfiehlt es sich, dies dem neuen Versicherer mitzuteilen und auch die Vertragsnummer der alten Versicherung zwecks Überprüfung zu übermitteln.

Muss der Verkäufer eines Autos seine Kfz-Versicherung kündigen?


Wenn man ein bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldetes Auto verkauft, geht die Versicherung einfach auf den Käufer über. Der Verkäufer braucht seinen Vertrag daher nicht zu kündigen. Der Käufer kann ein Sonderkündigungsrecht nach § 96 VVG beanspruchen. Dieses kann er einfach durch den Vertragsabschluss bei einer neuen Autoversicherung und durch die Anmeldung des Autos mit der neuen eVB-Nummer ausüben.
Dabei sind allerdings zeitliche Grenzen zu beachten: So erlischt das Sonderkündigungsrecht des Autokäufers, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Kauf ausgeübt wird. Weiß der Käufer gar nichts vom Bestehen der Versicherung, erlischt sein Kündigungsrecht innerhalb von einem Monat ab dem Moment, in dem er davon erfahren hat.

Welche Pflichten hat der Verkäufer eines Autos?


Der Verkäufer muss seiner Kfz-Versicherung mitteilen, dass er sein Auto verkauft hat. Erwirbt er nun ein neues Kfz, darf er seine Versicherung frei wählen. Grundsätzlich gilt es allerdings als sicherer, das alte Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden und so dem Käufer zu übergeben. Dann wird für diesen zwar die Überführung an seinen Wohnsitz schwieriger, der Verkäufer ist jedoch geschützt, wenn es zu einem Unfall kommt oder ein Bußgeld wegen Falschparkens, zu hoher Geschwindigkeit etc. ausgelöst wird.

Die Kfz-Zulassungsstelle informiert bei der Abmeldung eines Autos die Versicherung. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb einer gewissen Zeitspanne wieder angemeldet, verwandelt sich die Versicherung zunächst in eine sogenannte Ruheversicherung. Für den Fahrzeughalter ist diese kostenlos. Sie läuft in der Regel nach 18 Monaten aus.
Der Versicherungsumfang in der Ruhephase richtet sich danach, was vorher in der aktiven Phase versichert war. Abgemeldete Fahrzeuge mit Ruheversicherung dürfen in der Regel nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Schadensfälle sind jedoch trotzdem denkbar, etwa beim Rangieren in einer Lagerhalle oder durch Unwetter beim Parken auf Privatgelände.

Kündigung der Kfz-Versicherung: Sind Formalien zu beachten?


Ob Sie bei der Kündigung Ihres Versicherungsvertrages die Schriftform beachten müssen, geht aus den Versicherungsbedingungen hervor. Wenn dies der Fall ist, muss die Kündigung auf Papier und mit eigenhändiger Unterschrift des Versicherungsnehmers durchgeführt werden. Fordert die Versicherung dagegen nur die Textform, ist auch ein Fax oder eine E-Mail ausreichend. Wer ganz sicher gehen will, kann auf ein Einschreiben mit Rückschein zurückgreifen: So gibt es einen Nachweis über die Kündigung und ihren Zugang beim Empfänger.

Aus dem Kündigungsschreiben sollten Namen und Anschrift beider Vertragspartner hervorgehen, zusätzlich die Vertragsnummer, das amtliche Kennzeichen des PKW, der Termin, zu dem der Vertrag enden soll, sowie die Unterschrift des Kunden. Bei Inanspruchnahme eines Sonderkündigungsrechtes sollte man auch den Grund dafür erwähnen.
Wichtig: Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist nie das Datum des Poststempels entscheidend. Allein ausschlaggebend ist der fristgerechte Eingang bei der Versicherung.

Oftmals übernimmt aber auch der neue Kfz-Versicherer die Kündigung beim bisherigen Versicherer. Ebenso, wenn der Versicherungswechsel über ein Vergleichsportal beantragt wird.

Was ist von Vergleichsportalen zu halten?


Mit Hilfe von Vergleichsportalen können Verbraucher einfach die Tarife verschiedener Kfz-Versicherungen vergleichen. Allerdings sind diese Portale auch schon in die Kritik geraten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat im Mai 2017 Vergleichsportale für Kfz-Versicherungen untersucht. Die Verbraucherschützer kritisierten dabei, dass die Angaben der Portale oft „nicht objektiv, nicht nachvollziehbar, nicht vollständig“ seien.

Nicht selten berücksichtigen die Portale nämlich nur die Versicherungen, die sich bei ihnen listen lassen und dafür entsprechend bezahlen. Schließt der Kunde seinen Vertrag gleich über das Portal ab, bekommt dieses eine Provision. Nach einem Artikel der FAZ soll diese zum Teil sogar höher sein als die Provision eines Versicherungsmaklers.
Viele kleinere Versicherungen bieten günstige Tarife und sparen sich Ausgaben für Vergleichsportale. Auch einige große Anbieter haben sich mittlerweile daraus zurückgezogen. Es kann sich also lohnen, auch in den Portalen nicht genannte Versicherungen in den privaten Vergleich mit aufzunehmen.

Praxistipp zur Kündigung der Kfz-Versicherung


Mit etwas Zeitaufwand und dem eigenen (!) Vergleich verschiedener Versicherungen auf deren Website lässt sich gutes Geld sparen. Wichtig ist die sorgfältige Einhaltung der Kündigungsfristen bzw. Sonderkündigungsfristen. Bei einem Streitfall mit einer Kfz-Versicherung berät Sie ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.

(Bu)


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 Stephan Buch
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