Steuerrazzia bei Kunden einer Luxemburger Sparkasse – Selbstanzeige

11.11.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (460 mal gelesen)
Deutsche Steuerfahnder machen weiter ernst im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung. Wie verschiedene Medien berichten, ist die Luxemburger Sparkasse BCEE ins Visier der Fahnder geraten. Diesen sollen Daten zu rund 54.000 Konten deutscher Kunden der BCEE zugespielt worden sein.

Unter Leitung der Staatsanwaltschaft Köln und der Steuerfahndung Wuppertal soll nach Informationen der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR eine bundesweite Razzia stattfinden. Demnach sollen zunächst Kunden der BCEE aus NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland im Zentrum der Untersuchungen stehen.

Die Sparkasse gehört dem Land Luxemburg. Es besteht der Verdacht, dass Kunden unversteuertes Schwarzgeld auf Konten des Geldinstituts vor dem Fiskus verborgen haben. Für die Fahnder steht viel Arbeit ins Haus. Denn mit rund 54.000 Kontoverbindungen ist ihnen die bislang größte Datensammlung in die Hände gefallen. „Für die Steuerfahndung ist es ein großer Schlag. Für Steuersünder, die immer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert haben, ein deutliches Warnsignal. Wer jetzt nicht handelt und im Zuge einer Selbstanzeige reinen Tisch macht, muss damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird. Im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen sie mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen rechnen. Prominente Beispiele gibt es inzwischen ja genug“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Für den erfahrenen Rechtsanwalt ist die Selbstanzeige für Steuersünder der einzige gangbare Weg, um mit einem „blauen Auge“ aus der Sache herauszukommen. Seiner Überzeugung nach werden die Anstrengungen im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung noch weiter forciert werden. „Es ist nicht der erste und wahrscheinlich auch nicht der letzte Datensatz, den die Steuerfahnder erhalten haben. Hinzu kommt, dass sich schon mehr als 50 Staaten verständigt haben, ab 2017 Finanzdaten automatisch auszutauschen. Dann kann Schwarzgeld nicht vor dem Fiskus verborgen werden“, so Cäsar-Preller.

Noch haben Steuersünder aber die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Diese muss rechtzeitig vor der Entdeckung der Tat gestellt werden, vollständig und fehlerfrei sein. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige missglückt. Cäsar-Preller: „Damit eine Selbstanzeige auch wirklich strafbefreiend wirken kann, sollte sie nicht ohne kompetente juristische Beratung erstellt werden.“

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de