Straßenverkehr u. Kokain-Einfluss: Verfahren eingestellt w. Formalien

05.08.2015, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 2 Min. (375 mal gelesen)
Der Betroffene nahm unter ganz erheblichem Kokaineinfluss mit seinem PKW am Straßenverkehr teil. Nach einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurden ein Fahrverbot von 1 Monat, 500,- € Geldbuße sowie 3 Punkte verhängt.

Im Juni 2015 musste vor dem AG Tiergarten das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Formfehlern eingestellt werden.

Bei der im Dezember 2014 durchgeführten Polizeikontrolle wurde der Betroffene nämlich - ohne die vorherige rechtliche Belehrung im Bezug auf die Freiwilligkeit – zu einer Urinprobe gedrängt, welche sodann ein positives Ergebnis ergab.

Auch die Richtigkeit und Durchführung einer Belehrung im allgemeinen musste  im Hinblick auf die richterliche Anordnung einer körperlichen Untersuchung gem. § 81a Abs. 2 StPO in Zweifel gezogen werden.

Im weiteren Verlauf der ärztlichen Untersuchung kam es zudem zu fatalen Versäumnissen durch die zuständige Amtsärztin. So war der Arztbericht insgesamt unvollständig – es fehlte neben einer kompletten Seite des Berichtes unter anderem die Unterschrift der behandelnden Amtsärztin.

Hinzu trat eine aus dem Aufgabenbereich der Ärztin fallende Kommentierung der Verkehrsverhältnisse am Anhalteort, was generell Sache der aufnehmenden Polizeibeamten gewesen wäre.

Aufgrund der Dichte der gemachten Formfehler entschied das Gericht letztendlich im Sinne des Betroffenen, dass das Verfahren eingestellt werden müsse.  

Haben auch Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise innerhalb des Verfahrens? Ein genaues Studium der Ermittlungsakte ist in vielen Fällen lohnenswert, zumal die immer „dünner werdende Personaldecke“ bei den Polizeibeamten in Berlin auch eine fortlaufende Fehlerquelle bei BTM-Kontrollen hervorzurufen scheint.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana und Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030-88681505