Testament? - das hat doch noch Zeit...

26.09.2007, Autor: Herr Andreas Jäger / Lesedauer ca. 2 Min. (2492 mal gelesen)
Die Testamentserrichtung ist für viele Menschen ein Tabu-Thema. Zu eng wird dieser Gedanke mit dem eigenen Tod verknüpft und daher gerne verdrängt. Als unweigerliche Folge dieser Untätigkeit beginnt dann allerdings spätestens mit dem Erbfall der Kampf um den Nachlass. Der Rechtsfrieden in der Familie wird nachhaltig gestört.

Die Lektüre dieses Beitrages soll Ihnen ein Problembewusstsein erbrechtlicher Fragestellungen vermitteln und zugleich die Hemmschwelle verringern, sich mit der eigenen Vermögensnachfolge auseinanderzusetzen. Denn ein jeder ist gut beraten, seinen Nachlass frühzeitig so zu regeln, damit sich im Falle seines Ablebens – und wer kennt schon den Zeitpunkt seines Todes? – seine Nachfolge so vollzieht, wie man sich es wünscht.

Und keine Angst: Uns ist kein Fall bekannt, wonach jemand früher gestorben ist, nur weil er ein Testament gemacht hat...

Das deutsche Erbrecht ist außerordentlich formstreng. Besonders wichtig ist es daher, dass das Testament in jeder Hinsicht, sowohl in formeller wie auch in inhaltlicher Sicht, wirksam ist. Denn naturgemäß hat man dann, wenn es darauf ankommt, keine Möglichkeit der Einflussnahme oder der Korrektur mehr, da das Testament natürlich erst dann zum Tragen kommt, wenn der Todesfall eingetreten ist. Daher regeln Sie Ihren Nachlass frühzeitig und nicht ohne fachliche Beratung.

Zur Regelung des Nachlasses gibt es zahlreiche Problemfelder, die hier beschrieben werden könnten. In der Praxis relevant sind jedoch am häufigsten Fragen zur Erbfolgeplanung und die sich daraus ergebenden Probleme. Also: Wer soll wie viel erben, soll überhaupt eine Erbengemeinschaft gebildet werden oder sollen stattdessen Vermächtnisse ausgelobt werden, was ist mit gesetzlichen Erben, die im Testament nicht bedacht werden? Insbesondere im letztgenannten Bereich liegt ein Schwerpunkt aller Spezialisten im Erbrecht: Das gesetzliche Pflichtteilsrecht des Enterbten.

Zur Lösung dieser Fragestellungen stehen Ihnen unsere Erbrechts-Spezialisten RA Jäger sowie RA L. Geißler gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere wichtige Hinweise und Gestaltungsmöglichkeiten, die den hiesigen Rahmen sprengen würden, finden Sie auf unserer Homepage.


https://www.gks-rechtsanwaelte.de


Andreas Jäger
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht sowie
Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge


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