Testamentsgestaltung

15.07.2013, Autor: Frau Gabriele Renken-Roehrs / Lesedauer ca. 1 Min. (869 mal gelesen)
Formalien bei einer Testamentsgestaltung

Bei einer Testamentsgestaltung sind wichtige Formalien zu berücksichtigen. Eine
Formalie beinhaltet die konkrete Benennung des zukünftigen Erben. Eine
letztwillige Verfügung, mit der zum Erben die Person eingesetzt wird, die „sich bis
zu meinem Tode um mich kümmert“, ist nichtig.

Dies hat am 22.05.2013 das
Oberlandesgericht München entschieden.


Rechtsanwaltskanzlei G. Renken-Röhrs
Sophienterrasse 21, 20149 Hamburg
Tel.: (040) 44 18 07 0
Fax: (040) 44 18 07 20
Sekretariat@Kanzlei-Renken-Roehrs.de


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwältin
Gabriele Renken-Roehrs

Kanzlei-Renken-Roehrs

Weitere Rechtstipps (8)

Anschrift
Fahltskamp 31A
25421 Pinneberg
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Roehrs