Haustiere im Auto transportieren: Das solltest Du unbedingt beachten!

25.05.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 5 Min. (967 mal gelesen)
Hund,Frauchen,Auto Wer sein Haustier im Auto mitnimmt, sollte an dessen Sicherheit denken. © - freepik.com

Ob der Hund mit zum Spazierengehen in den Wald soll, die Katze zur Urlaubsbetreuung oder das Zwergkaninchen zum Tierarzt – beim Transport von Tieren im Auto gibt es einige Dinge zu beachten.

Einige Tiere lässt Autofahren völlig gleichgültig. Andere klettern begeistert im Auto herum, werden seekrank oder erschrecken vor jedem lauten Hupen im Straßenverkehr. Sehr leicht kann so die Aufmerksamkeit des Fahrers abgelenkt werden. Natürlich stellt sich auch die Frage, wie man sein Haustier am besten für den Fall eines Unfalls sichert und ob es eine Anschnallpflicht für Haustiere gibt. Was sagt die Straßenverkehrsordnung zum Thema Haustiere im Auto?

Gibt es eine Anschnallpflicht für Tiere?


Eine ausdrückliche gesetzliche Anschnallpflicht gibt es nicht einmal für große Hunde. Aber: Dass es nicht besonders sinnvoll ist, Hund oder Katze beim Fahren unkontrolliert durchs Auto klettern zu lassen oder gar auf dem Schoß zu haben, sollte mit etwas Nachdenken jedem klar sein. Bei der ersten Vollbremsung wird der vierbeinige Liebling nämlich schnell zum Wurfgeschoss. Das tut weder dem Tier gut, noch den menschlichen Insassen und der Verkehrssicherheit schon gar nicht.

Für die Straßenverkehrsordnung gelten Tiere als Ladung. Und dafür gibt es sehr wohl Regeln: Nach § 22 StVO ist die Ladung in einem PKW so zu sichern, dass sie nicht einmal bei einer kräftigen Vollbremsung, einem wilden Ausweichmanöver oder einem Auffahrunfall unkontrolliert herumrutscht oder durch das Auto fliegt. Dazu sollte man wissen: Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h wirkt in einem PKW das Dreißigfache des Eigengewichts auf einen Körper ein. Ein 20 Kilo schwerer Hund entwickelt eine Durchschlagskraft von mehr als einer halben Tonne, wenn er eine Person trifft oder von innen durch die Windschutzscheibe fliegt.

Zusammenfassen kann man also: Es gibt zwar keine Anschnallpflicht für Haustiere. Autofahrer sind jedoch verpflichtet, diese gegen unkontrolliertes Herumfliegen im Falle eines Unfalls oder einer Vollbremsung zu sichern.

Tiere im Auto: Fahrer darf nicht gestört werden


Natürlich kann auch die Ablenkung durch ein Haustier zu einem Unfall führen: Kreischt dem Fahrer während der Fahrt ein Papagei ins Ohr, tobt ein Hund im Fahrzeug herum oder verkrallt sich eine Katze in Panik ins Bein des Fahrers, weil draußen ein LKW gehupt hat, erhöht dies massiv die Unfallgefahr.

Dementsprechend sind Sie als Autofahrer verpflichtet, dies zu verhindern. Nach § 23 StVO hat ein Autofahrer nämlich dafür zu sorgen, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch die Personen-Besatzung des Fahrzeugs, durch Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Autos beeinträchtigt werden. Ein Verstoß gegen diese Regel ist eine Ordnungswidrigkeit.

Tiere im Auto nicht ausreichend gesichert: Wie viel Bußgeld wird fällig?


Wer Ladung oder ein Tier im Auto nicht ausreichend sichert, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wenn es durch das ungesicherte Tier zu einem Unfall kommt, beträgt das Bußgeld 75 Euro und es wird ein Punkt fällig.

Wird die Sicht oder das Gehör des Fahrers durch Tiere im Auto beeinträchtigt, kostet dies 10 Euro Bußgeld. Leidet die Verkehrssicherheit durch unsachgemäße Ladung, können es aber auch 25 Euro werden.

Teurer wird es jedoch, wenn tatsächlich etwas passiert. Bei einem Unfall kann die KfZ-Versicherung nämlich ein ungenügend gesichertes Tier im Auto als grobe Fahrlässigkeit ansehen. Zumindest die Kaskoversicherung kann in diesem Fall ihre Leistungen herabsetzen. Es sei denn, der Einwand der groben Fahrlässigkeit ist im Versicherungsvertrag ausgeschlossen.

Wie kann man sein Haustier im Auto sicher transportieren?


Für kleinere Tiere wie kleine Hunde, Katzen oder Zwergkaninchen kann man im Zoohandel unterschiedliche Transportboxen kaufen. Natürlich machen diese nur dann Sinn, wenn man sie mit Gurten festschnallt. Für große Hunde gibt es besondere Hundegurte, um den Vierbeiner auf der Rückbank zu sichern. Diese sind praktisch eine Kombination aus Gurt- und Brustgeschirr. Die Gurte sind gepolstert und werden im Gurtschloss der Rückbank eingeklinkt.

Außerdem gibt es für kleine Hunde spezielle Hunde-Autositze. Diese sehen aus wie eine Art Sitzschale und sind mit Schlaufen am Sicherheitsgurt und an der Kopfstütze befestigt. Der Hund wird zusätzlich mit einem Transportgeschirr gesichert, welches mit einem Haken am Hundesitz befestigt wird.

Eine weitere Möglichkeit, ein Tier im Auto zu sichern, sind Sicherungsnetze oder -Gitter, mit denen man den Laderaum eines Kombis vom Fahrgastraum abtrennen kann und die das Tier bei einem Aufprall abfangen. Man sollte dafür jedoch nur Gitter nutzen, die genau zum Fahrzeug passen und mit diesem fest verbunden werden können. Universallösungen lassen sich häufig nicht gut befestigen. Netze sind oft nicht stabil genug. Sie können im Notfall reißen und haben obendrein den Nachteil, dass sich das Tier bei einem Unfall unter Umständen daran verletzt oder sich darin verwickelt.

Tipp: Hunde langsam ans Autofahren gewöhnen


Hunde müssen besonders oft im Auto mitfahren. Schließlich begleiten sie ihre Besitzer regelmäßig in die freie Natur, ins Wochenende oder auch mal in den Urlaub. Kennt der Hund das Autofahren in der Transportbox noch nicht, kann man ihn langsam daran gewöhnen. Zu empfehlen ist eine behagliche Ausstattung der Box mit einer weichen Decke und einem Spielzeug. Man kann auch ein altes Kleidungsstück dazulegen, das nach Frauchen oder Herrchen riecht. Auch ein Leckerbissen kann nicht schaden. Am Anfang sind kurze Fahrtstrecken anzuraten. Natürlich sollte die erste Fahrt nicht ausgerechnet zum Tierarzt gehen! Wird der Hund mit einem Sicherheitsgeschirr auf der Rückbank angeschnallt, sollte zu Anfang ein bekannter Mensch daneben sitzen. Dieser kann dann auch gleich darauf achten, dass die Gurte korrekt eingestellt sind und weder zu fest noch zu locker sitzen.

Achtung Gefahr: Tiere nicht bei Hitze im Auto lassen!


Ein Auto heizt sich bei starker Sonneneinstrahlung im Stand sehr schnell auf. Einen Hund darin zu lassen – womöglich noch bei geschlossenen Fenstern – fällt unter Tierquälerei. Schnell herrschen im Auto 50 oder auch 70 Grad Celsius - Temperaturen, die ein Hund nicht ausgleichen kann, denn Hunde schwitzen nicht wie wir. Auch ein Schattenparkplatz oder ein spaltbreit geöffnetes Fenster nutzen nichts. Für den Hund bedeutet dies Lebensgefahr.

Vorsätzliche Tierquälerei ist eine Straftat und kann unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Auch fahrlässiges (weil gedankenloses) Handeln kann bestraft werden - als Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz. Eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro kann die Folge sein.

Dazu kommt: Ruft ein aufmerksamer Passant Polizei oder Feuerwehr, um einen bereits hitzegeschädigten Hund zu retten, hat der Hundebesitzer die Einsatzkosten zu bezahlen. So hat zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 12 A 10619/05). In diesem Fall war die Polizei angerückt und hatte die Autoscheibe mit einem Beil eingeschlagen. Auch auf dem Schaden blieb der Hundebesitzer selbstredend sitzen.

Praxistipp zum Transport von Tieren im Auto


Möchte man seine Haustiere im Auto transportieren, sollte man unbedingt auf eine ausreichende Sicherung achten - dies kann bei einem Unfall Tier und Tierhalter retten. Rechtliche Fragen rund um Tiere im Auto oder zu einem Bußgeldverfahren sind bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht am besten aufgehoben.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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