Urheberrecht / Filesharing / Tauschbörse: Abmahnung durch Sasse & Partner, „The Wörld is Yours“, „Motörhead“, UDR GmbH

22.06.2011, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (2474 mal gelesen)
Im Moment mahnen die Hamburger Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen „unerlaubten Anbietens geschützter Tonaufnahme in Tauschbörsen“ ab. Konkret werden (angebliche) Urheberrechtsverletzungen an dem Tonträger „The Wörld is Yours“ von „Motörhead“ für die UDR GmbH verfolgt.

The Wörld is Yours ist der Titel des 21. Studioalbums von Motörhead. Die Veröffentlichung erfolgte in Europa am 10.12.2010, in Großbritannien am 17.01. 2011, am 25.01.2011 wurde das Album weltweit veröffentlicht. Es erscheint in Kooperation zwischen dem bandeigenen Plattenlabel Motörhead Music und dem Label UDR Records und wird von EMI Music Service vertrieben, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/The_W%C3%B6rld_Is_Yours.

Es wird Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gefordert, wobei für die Rücksendung der vorformulierten Unterlassungserklärung eine kurze Frist von 1 Woche gesetzt wird.

Sasse & Partner bieten an, „die Angelegenheit“ gegen Zahlung einer Summe in Höhe von € 800,00 „endgültig“ zu „erledigen“.
Wichtig ist die gesetzte Frist zur Abgabe einer modifizierten – nicht der von der Gegenseite vorformulierten – Unterlassungserklärung einzuhalten.
Anderenfalls droht eine einstweilige Verfügung, die ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie innerhalb der gesetzten Fristen einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz prüfen lassen ob und welche Ansprüche gegen Sie bestehen.

Nur wer ausreichend Prozesserfahrung mitbringt kann wissen, welchen Herausforderungen ein Sachverhalt in der gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten muss – und wann es gilt, einen Prozess besser zu vermeiden.
Fachanwälte sind nur solche Rechtsanwälte, die diesen Titel aufgrund ihrer Qualifikation von der Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen haben, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Fachanwalt. <<<

"Gewerbliche Schutzrechte" sind alle Rechte des "geistigen Eigentums" wie Marken, Designs, Patente, Urheberrechte, etc.


Autor dieses Rechtstipps

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Dr. Lars Jaeschke

IP.JAESCHKE Marken- und Medienrecht

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