Urlaub: Schnarchende Mitreisende rechtfertigen Reisepreisminderung

05.06.2016, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Mann schnarcht, Frau hält sich die Ohren zu Reisepreisminderung wegen Schnarchens? © - freepik

Viele Menschen sind fest davon überzeugt, nicht zu schnarchen. Personen, die im gleichen Zimmer nächtigen müssen, sind jedoch oft anderer Meinung. Nächtelang kaum Schlaf zu finden, weil jemand anders ganze Wälder zersägt, ist wenig angenehm – und besonders im Urlaub nicht erwünscht.

So ging es auch einem Mann, der eine sechzehntägige Rundreise durch das Amazonasgebiet machte. Zwar hatte er ausdrücklich bei allen Übernachtungen Einzelzimmer gebucht. Dies ließ sich aber vor Ort oft nicht umsetzen – und so landete er mit anderen Reisenden in Zwei- oder gar Dreibettzimmern. In vier Nächten fand er durch lautes Schnarchen der Mitreisenden keinen Schlaf. Da seine Urlaubsfreuden dadurch erheblich beeinträchtigt waren, verklagte er nach seiner Rückkehr seinen Reiseveranstalter. Er verlangte eine Minderung des Reisepreises und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit.

Das Amtsgericht Königstein hatte für den Mann Verständnis. Wenn man ein Einzelzimmer buche und dann zwangsweise mit anderen Reisenden im gleichen Zimmer untergebracht werde, stelle deren lautes, nächtliches Bäumesägen einen Reisemangel dar. Denn wer ein Einzelzimmer suche, wolle gerade nicht von Zimmergenossen gestört werden.

Das Gericht gestand dem Urlauber eine Reisepreisminderung um 25 Prozent zu. Es lehnte allerdings eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit ab. Ein solcher Anspruch setze voraus, dass die Reise erheblich beeinträchtigt worden sei – und das sei hier nicht der Fall, da die erzwungene Schlaflosigkeit nur vier Tage der Reise in Mitleidenschaft gezogen habe.

Da zeigt sich einmal mehr, dass an exotischen Orten mit exotischen Tieren, ungewohnten Lebensgewohnheiten der einheimischen Bevölkerung und – aufgrund zu kleiner Hotels – auch mit laut schnarchenden deutschen Mitreisenden zu rechnen ist. Ohrstöpsel können auch eine Lösung sein – natürlich abhängig von der Dezibel-Stärke der Schnarcher, welche hier vom Gericht leider nicht gemessen werden konnte.

Amtsgericht Königstein im Taunus, Urteil vom 10.11.1995, Aktenzeichen 22 C 139/95

(Wk)


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 Günter Warkowski
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