Urlaubszeit – welche Spielregeln gelten bei der Reise mit dem Auto?

30.07.2012, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (1594 mal gelesen)
Die erste Hälfte der Sommerferien in NRW ist gerade vorbei – andere Bundesländer stecken noch vor oder auch bereits mitten in den großen Schulferien. Wir nutzen die Chance, um über die wichtigsten Regelungen im Reise-Straßenverkehr zu informieren.

Die erste Hälfte der Sommerferien in NRW ist gerade vorbei – andere Bundesländer stecken noch vor oder auch bereits mitten in den großen Schulferien. Wir nutzen die Chance, um über die wichtigsten Regelungen im Reise-Straßenverkehr zu informieren:

1. Handynutzung im Auto
Ob bei Roter Ampel oder als Navigationsgerät: Die Bedienung eines Mobiltelefons ist in Deutschland tabu (OLG Hamm, 2 Ss OWi 811/05; OLG Köln 81 Ss OWi 49/08). Lediglich bei ausgeschaltetem Fahrzeug darf das Handy in irgendeiner Form bedient werden (OLG Hamm 2 Ss OWi 190/07). Tipp: Vor Fahrtantritt Start und Ziel ins Handy-Navi eingeben und danach nicht mehr in die Hand nehmen. Vorsicht: Bei Zuwiderhandlung drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

2. Verhalten auf der Autobahn
Drängeln, Lichthupe und schnelles Fahren zahlt sich nicht aus! Wer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen überschreitet, kann bei einem Verkehrsunfall mitschuldig sein (BGH VI ZR 62/91) – Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. Strafbar macht sich auch, wer die Lichthupe zum Anzeigen des Überholvorgangs benutzt und dabei zu dicht auffährt. Zwar ist die Lichthupe allein legitim – durch das zu dichte Auffahren allerdings kann daraus schnell eine Nötigung werden.
Nicht wenige Urlauber sind mit einem Wohnwagen unterwegs. Hier gilt: Während der Fahrt darf sich niemand im Wohnwagen aufhalten. Hier drohen Bußgelder.
Wichtig: Im In- und Ausland unbedingt über die Pflicht für Warnwesten informieren. Kommt es zur Panne, so kann es sein, dass alle im Fahrzeug befindlichen Personen mit einer Warnweste ausgestattet sein müssen. Fahrzeuge mit Pannen müssen unverzüglich von der Fahrbahn entfernt werden (OLG Zweibrücken, 1 Ws 83/01)!

3. Gefahr: Ablenkung während der Fahrt
Spielende Kinder auf dem Rücksitz, Wechseln von CDs und DVDs, laute Musik – auf Urlaubsreisen kann der Fahrzeugführer vielen Ablenkungen ausgesetzt sein. Achtung: Wer sich zu den Kindern umdreht (OLG Saarland, 5 U 396/03-1/04) oder beim Wechseln von CDs (OLG Hamm 13 U 118/00) und anderer Medien einen Unfall baut, dem kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Dies kann unter anderem den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Unser Tipp: Lieber den Beifahrer für die Überwachung der Kinder und die Musik einspannen! Apropos Musik: Wer zu laut Musik hört, kann das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer sowie Sirenen von Einsatzfahrzeugen nicht hören. Hier drohen Bußgelder!

4. Zustand der Ladung
Vor der Fahrt gilt: Sicherung der Ladung überprüfen! Ungesicherte Teile auf dem Autodach gefährden andere Verkehrsteilnehmer, Lose Gegenstände beispielsweise auf der Hutablage die eigenen Mitfahrer. Der Fahrer ist verpflichtet, seine Ladung in angemessener Weise zu sichern – tut er dies nicht, so riskiert er eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.


Die Beispiele verdeutlichen die erhöhte Gefahr, während einer Urlaubsreise mit den Polizei- und Ordnungsbehörden im In- und Ausland in Berührung zu kommen. Dennoch sollten Betroffene einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder sonstigen behördlichen Maßnahme in der schönsten Zeit des Jahres nicht ungeprüft nachgeben. Mit anwaltlicher Vertretung ist es beispielsweise möglich, ein Fahrverbot während der Verhandlung mit den Behörden doch noch in eine Geldbuße umzuwandeln.


Tim Geißler

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht