Verbotene Liebe - wer mit wem, wann, Sex haben

13.11.2016, Autor: Herr Alexander Stevens / Lesedauer ca. 5 Min. (507 mal gelesen)
Informationen zur Frage ab welchem Alter Sex zwischen Minderjährigen, Kindern und Jugendlichen untereinander aber auch mit Erwachsenen erlaubt ist

Heute tritt das neue Sexualstrafrecht in Kraft. Was ich von dem „Sind Sie für oder gegen Vergewaltigung Hype“ halte, habe ich ja schon oft genug kundgetan. Sei’s drum.

Da ist sie also nun. Die sagenumwobene „Nein hießt Nein Regelung“ oder besser gesagt „Jede Art von mutmaßlich entgegenstehendem Willen heißt jetzt Nein“. Wer das genau feststellen will, wann man Sex will und wann nicht und woran man das als Richter, der ja dann im Zuge einer Anzeige genau hierüber entscheiden werden muss fest macht  - keine Ahnung.  

Interessanter Weise hat es aber Herr Maas nebst seinem Corps an Hardcore-Feministinnen (noch) nicht geschafft, dass wirklich jedwede Art von Sex strafbar ist. Erstaunlicher Weise hat der Sexminister sogar einiges an feuchtfröhlichen Sexpraktiken durchaus offengelassen. Wobei die Frage wann man Sex haben darf, zumindest schon mal das hochdekoriertes Amtsgericht Rendsburg entschieden hat: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr hat in einem Mietshause Nachtruhe zu herrschen. Einem jungen Pärchen wurde gerichtlich untersagt, beim Sex zu laute Stöhngeräusche von sich zu geben, um den Schlaf der Nachbarn nicht zu stören.

Gut, bleibt nur noch zu klären mit wem man eigentlich noch Sex haben darf. Obwohl, so genau wollen das viele auch gar nicht wissen, man denke da nur an die eigenen Kinder, die wohl hinsichtlich ihrer Zeugung eher die Geschichte vom Storch bevorzugen würden, anstatt sich ihre Eltern beim Geschlechtsverkehr vorzustellen. Umgekehrt wird auch den Eltern Angst und Bange dabei, den Nachwuchs, der doch gerade erst noch im Sandkasten gespielt hat, sexuell aufzuklären.

 

Doch ab welchem Alter ist Sex eigentlich erlaubt, welche Altersgrenzen gibt es womöglich bei der Partnerwahl und gibt es Personen mit denen man keinen Sex haben darf?

Bevor Sie jetzt voreilig antworten wollen, bitte einen Moment Geduld, denn Ihre Antwort würde aller Wahrscheinlichkeit nach falsch sein.

Sie würden vermutlich so etwas sagen wie: Sex zwischen Jugendlichen untereinander ist erlaubt, mit Erwachsenen aber frühestens erst ab 16 und Inzest ist gänzlich verboten.

Das denken zumindest die meisten Leute, aber weit gefehlt. Denn ausgerechnet eine der natürlichsten Dinge der Welt, nämlich Sex, ist im deutschen Gesetz ziemlich abstrus – und mit Verlaub, sowas von stümperhaft – geregelt. Aber sehen sie selbst:

 

Ab wieviel Jahren also ist Sex erlaubt?

Ab welchem Alter ein junger Mensch überhaupt Sex haben darf ist schon mal gar nicht geregelt. Das ist auch gut so, denn ein solches Verbot wäre ein grob verfassungswidriger Eingriff in die Grundrechte eines Menschen - mal abgesehen von der Frage, was man überhaupt alles unter dem Begriff Sex versteht: Selbstbefriedigung, heiße Gedanken, heavy petting oder doch erst der Vollzug des Geschlechtsverkehrs?

Ab welchem Alter man welchen Sex haben möchte, steht also im Belieben eines jeden Einzelnen, ob jung oder alt. Während der eine erst mit 18 loslegt und damit gut 4 Jahre über dem Bundesdurchschnitt liegt, verspürt vielleicht manch einer schon im Grundschulalter erste präpubertäre Lust: Kurz, es steht jedem frei.

 

Nur bei der Wahl seines Geschlechtspartners muss man dagegen höllisch aufpassen, will man sich nicht strafbar machen. Personen unter 14 Jahren gelten im deutschen Strafrecht als Kinder, jeglicher Sex mit ihnen ist strafbar. Eine Person über 21 macht sich zudem theoretisch strafbar, wenn sie Sex mit einer Person unter 16 Jahren hat. Theoretisch deswegen, weil dies nur gilt, soweit man die aus Unerfahrenheit resultierende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des oder der Unter-16-Jährigen ausnutzt - was aber hierzulande dank präpubertärer Selbstaufklärung in Schule, Massenmedien und im Freundeskreis bei Personen über 14 Jahren quasi nie der Fall ist, (zumal der bundesweite Durchschnitt (!) des ersten Geschlechtsverkehrs ohnehin schon bei 14 Jahren liegt). In der Praxis heißt das: Solange beide Sexualpartner 14 Jahre oder älter sind, spielt der Altersunterschied strafrechtlich keine Rolle mehr - abgesehen von ein paar Ausnahmen wie Prostitution oder Sex mit Erziehungsberechtigten.

 

Diese starren Altersgrenzen führen aber zu folgender Groteske: Lernen sich zwei 13-Jährige kennen und haben auch noch miteinander Sex ist das eigentlich streng verboten, beide erfüllen strafrechtlich betrachtet den Tatbestand des  Kindesmissbrauch, weil der Sexualpartner ja 14 Jahre oder älter sein muss. Eigentlich darum, weil beide strafrechtlich betrachtet als unter 14-Jährige noch als Kinder gelten und somit noch nicht strafmündig sind.

Noch einmal Glück gehabt, die beiden können also straflos – abgesehen vom vielleicht durch die entsetzten Eltern verhängten Hausarrest -  so viel und so lange Sex haben wie sie wollen - bis einer von beiden 14 Jahre alt wird! Nehmen wir also an, dass bei einem fast gleichalten 13-jährigen Pärchen der eine von beiden einen Tag nach seiner ebenfalls 13-Jährigen Freundin Geburtstag hat: Würde nun die Freundin an ihrem 14ten Geburtstag als frisch gebackene Jugendliche ein kleines Schäferstündchen mit ihrem nur einen Tag jüngeren Freund haben, würde sie sich des sexuellen Missbrauch an ihm strafbar machen, mit einer Strafdrohung bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (bei Jugendlichen wenigstens begrenzt auf 10 Jahre – als kleiner Trost). Dabei spielt es für die Strafbarkeit überhaupt keine Rolle, ob die beiden schon lange zusammen sind und von wem die Initiative ausging - selbst wenn ihr nur äußerst unwesentlich jüngerer Freund das Mädchen anlässlich ihres Geburtstag mit Kerzen und Rosen zum Kuschelsex verführt hat, bleibt sie die Täterin. Alternativ könnte sie dagegen ganz legal mit dem 50-jährigen Vater des Freundes schlafen - der sich ab ihrem 14ten Geburtstag ebenfalls nicht strafbar machen würde. So ist also das deutsche Gesetz: Schläft die 14-Jährige mit ihrem 13 Jahre und 364 Tage alten Freund, ist sie eine Verbrecherin; würde dagegen der 50-jährige Vater des Freundes mit der kraft Gesetz zwangsabstinenten 14-Jährigen schlafen, dann wäre das laut deutschem Gesetz völlig in Ordnung. Den Papa freut’s.

 

Im Drang, Kinder möglichst umfassend vor dem Einfluss Pädophiler zu schützen, hat der Gesetzgeber also schlicht versäumt, eine Ausnahmeklausel für jugendtypische Beziehungen einzuführen. Zusammengefasst: Bis 14 Jahren werden Kinder in Hinblick auf ihre Sexualität strafrechtlich extrem umfangreich auch vor nur unwesentlich Älteren geschützt; ab 14 Jahren gelten die Jugendlichen dagegen als voll sexualmündig und sind damit, zumindest was ihren rechtlichen Schutz angeht, quasi Freiwild für auch 4-Mal so alte Sexualpartner.

 

Wobei: Nicht mehr geschützt sind die Jugendlichen nur vor "echtem" Sex. Wehe aber, jemand erdreistet sich, einem 17-Jährigen einen Pornofilm zu zeigen! Dann macht sich der Täter sofort strafbar wegen "Verbreitung pornographischer Schriften" an Minderjährige. Wenn also der 17-jährige Johnny mit seinem gleichaltrigen Kumpel Peter nach der Schule ein paar Pornofilme austauscht, machen sich alle beide strafbar.

 

Insgesamt gilt im deutschen Strafrecht rund um das Thema junge Leute und Sex anscheinend die Regel: "Je weniger, desto strafbarer". So dürfte nämlich die 18-jährige Jenny mit ihrem 17 Jahre alten Freund Walter den härtesten Sex haben, sämtliche Praktiken aus "50 Shades of Grey" rauf und runter exerzieren und das ganze sogar filmen - solange dies einvernehmlich geschieht. Wenn sie ihrem minderjährigen Freund aber anschließend die Videoaufnahmen dieser gemeinsamen sexuellen Handlungen vorführt, dann macht sie sich strafbar.

Ebenso strafbar macht sich auch dieser 17-jährige Walter, wenn er auf einer von den Eltern erlaubten Hausparty mit Schulfreunden seinem 15-jährigen Freund Timmy sein Zimmer zur Verfügung stellt, damit diese dort seine Freundin flachlegen kann! Denn strafbar macht sich, wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren "durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub leistet", und zwar mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zum Geschlechtsverkehr muss es dabei nicht einmal gekommen sein, denn unter Strafe gestellt ist dabei auch die Förderung sexueller Handlungen ohne Körperkontakt - was man auch immer darunter verstehen mag.

Da hätte der kleine Walter mal lieber selber bei Timmy's Freundin Hand angelegt, das wäre komplett erlaubt gewesen - und zwar auch mit sehr viel Körperkontakt.