Verkehrsunfall: Wie viel Schmerzensgeld ist zu erwarten?

22.08.2012, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 1 Min. (1591 mal gelesen)
Der Kläger erlitt durch einen Verkehrsunfall, welchen der Beklagte unstreitig zu 100 % verursacht hatte, ein Schädelhirntrauma ersten Grades, multiple Schürfwunden, eine Weichteilkontusion am Oberschenkel mit Riss-Quetsch-Wunden sowie multiple Prellungen. Der Kläger wurde mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt, die Wunde am Oberschenkel musste genäht werden. Zudem litt der Kläger unter starken Schmerzen am ganzen Körper mit Bewegungseinschränkung, wodurch er einen Monat arbeitsunfähig war.

Für den immateriellen Schaden dieses Verletzungsbildes legte das OLG Celle ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 € als angemessen fest.

OLG Celle mit Urteil vom 13.10.2011
Hinweis:
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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana und Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 505.