Verspätetes Erkennen eines Dünndarmverschlusses: 90.000 € Schmerzensge

24.06.2015, Autor: Frau Julia Fellmer / Lesedauer ca. 1 Min. (258 mal gelesen)
(24.06.2015)

Wie das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 21.11.14, Aktenzeichen 26 U 80/13, entschieden hat, stand einem Patienten, bei dem ein Dünndarmverschluss zu spät erkannt und behandelt wurde, ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 90.000 € zu, da bei der groben Behandlungsfehler gehandelt hat.

Dem beklagten Krankenhaus wurde vorgeworfen, bei einem Dünndarmverschluss zu spät operative Schritte eingeleitet zu haben, was zum teilweise Absterben des Darms, der Perforation des Darms sowie weiterer gesundheitlicher Beschwerden führte.
Die Klägerin wird ihr Leben lang unter schwerwiegenden negativen Folgen für ihre Gesundheit leiden, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit durch rechtzeitiges diagnostisches und therapeutisches Handeln hätten vermieden werden können. Aus diesem Grunde sah das Gericht das außergewöhnlich hohe Schmerzensgeld als gerechtfertigt an.