Vorsicht bei Teilkaskoversicherungen: Dachlawinen müssen extra mit einbezogen werden!

15.10.2012, Autor: Herr Frank Brüne / Lesedauer ca. 2 Min. (1507 mal gelesen)
Versicherte, die für Ihr Auto lediglich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, sollten im Hinblick auf den bevorstehenden Winter die Bedingungen der Versicherung genauestens prüfen.

Versicherte, die für Ihr Auto lediglich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, sollten im Hinblick auf den bevorstehenden Winter die Bedingungen der Versicherung genauestens prüfen. Nach einer Entscheidung des OLG Köln blieb ein Versicherungsnehmer auf einem Schaden von rund 5.700,00 € sitzen, nachdem im vorangegangenen Winter eine Dachlawine auf sein Auto herabgegangen war und dieses erheblich beschädigt hatte (OLG Köln, Az.: 9 U 250/11).


Versicherte Naturereignisse überprüfen

In den AKB, den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung, des Versicherers waren als versicherte Naturereignisse lediglich Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung aufgeführt. Als der Versicherte seinen Schaden über die Teilkasko-Versicherung regulieren lassen wollte, lehnte diese eine Regulierung ab mit der Begründung, dass der Abgang von Schneelawinen, zu denen auch Dachlawinen zählten, nicht zu den versicherten Ereignissen gehöre.
Der Versicherte berief sich in seiner Argumentation darauf, dass die Nichtberücksichtigung von Lawinen als Naturereignissen in den Versicherungsbedingungen für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer überraschend und dementsprechend unzulässig sei. Im Gang durch die Instanzen verlor der Versicherte jedoch regelmäßig, die Gerichte verwiesen stets auf den unmissverständlichen Wortlaut in der abschließenden Aufzählung der Versicherungsbedingungen.


Gegebenenfalls Zusatzversicherung abschließen

Das Risiko des Abgangs einer Dachlawine und damit einer Beschädigung des eigenen Fahrzeug muss natürlich jeder für sich selbst abschätzen. Die Kölner Entscheidung jedoch zeigt, dass es sich – kommt man zu dem Entschluss eines erhöhten Risikos – lohnt, die eigenen Versicherungsbedingungen unbedingt zu überprüfen und den Abgang von Lawinen gegebenenfalls extra zu versichern.
War im Beispielsfall relativ klar, dass Lawinenabgänge von der Versicherung nicht umfasst waren, so lohnt sich in Fällen, in denen sich die Versicherung gegen die Regulierung des Schadens sträubt, zumindest die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen dir Versicherung durch einen Rechtsanwalt.


Frank Brüne
Rechtsanwalt,
Steuerberater