Beklebtes Auto: Was ist erlaubt beim Lackieren oder Folieren?

02.09.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 5 Min. (9608 mal gelesen)
Autofolierung,Lackierung,Betriebserlaubnis,Bußgeld Mehr Farbe auf die Straße! Aber: Was ist rechtlich erlaubt und was nicht? © Rh - Anwalt-Suchservice

Wenn man das eigene Auto optisch neu gestalten möchte, bietet sich als Alternative zur Lackierung eine Folierung an. Bei beiden Varianten sind auch in rechtlicher Hinsicht einige Details zu beachten.

Auch der schönste Lack hält nicht ewig, und auch durch Steinschläge und Kratzer werden Fahrzeuge mit der Zeit unansehnlich. Natürlich kommt es auch vor, dass man sein Traumauto auf dem Gebrauchtmarkt findet – nur eben mit ausgeblichenem Lack oder in einer unansehnlichen Farbe. Vielleicht will man sein Auto auch als Werbeträger nutzen und es später wieder in neutralem Design verkaufen. In allen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten der Abhilfe: Eine Neulackierung oder eine Folierung.

Lack und Folien: Was sind die Unterschiede?


Einer Lackierung ändert das Aussehen des Fahrzeugs dauerhaft. Es ist recht aufwändig, ein Auto komplett neu zu lackieren. Zunächst muss der alte Lack entfernt werden. Eine Neulackierung erfordert dann mehrere Lackschichten. Ohne eine gute Grundierung wird der neue Lack nicht halten, und bei älteren oder wertvollen Fahrzeugen kann auch eine zusätzliche Rostvorsorge zu empfehlen sein. Gut sieht das Ganze erst mit einem Klarlack als Abschluss aus. Eine Komplettlackierung für ein Kompaktauto schlägt unter Umständen mit fünf- bis sechstausend Euro zu Buche.

Deutlich günstiger ist das Folieren eines Autos, auch „Car-Wrapping“ genannt. Angeboten werden verschiedene Typen von Folie mit unterschiedlicher Haltbarkeit. Diese werden auf den zuvor gründlich gereinigten Lack aufgetragen. Der Preis hängt von einer Reihe von Faktoren wie der Größe des Autos ab, allerdings auch von den Wünschen des Kunden. Eine Folierung ist ab etwa 1.500 Euro zu haben, möglich sind aber auch erheblich höhere Kosten. Ein großer Vorteil: Die Folierung kann wieder entfernt werden. Wie gut dies funktioniert, hängt allerdings davon ab, welcher Typ Folie benutzt wurde und wie lange diese auf dem Fahrzeug war. Immerhin schützen Folien auch den darunter liegenden Lack. Ihre Lebensdauer beträgt etwa sechs bis sieben Jahre, mit zunehmendem Alter werden sie aber oft porös und rissig.

Welche Folienarten gibt es?


Man unterscheidet zum Beispiel durchgefärbte und bedruckte Folien. Bedruckte Folien kosten weniger, sind jedoch auf Dauer empfindlicher gegen UV-Strahlung und Regen. Durchgefärbte und laminierte Folien bleichen weniger aus und sind widerstandsfähiger und auch reißfester. Spezielle durchsichtige Folien werden hauptsächlich für den Lack- oder Steinschlagschutz eingesetzt. Ein Auto muss nicht unbedingt vollständig foliert werden, manchmal wird auch nur eine Teilfolierung durchgeführt.

Wie entfernt man die Folie wieder?


Für den Verkauf kann es hilfreich sein, eine Folie wieder zu entfernen. Dies ist zum Beispiel bei Firmenwagen oder Einsatzfahrzeugen der Fall - oder, wenn die Farbgebung so exotisch ist, dass sie die Verkaufschancen reduziert. Auch sind Folien nur begrenzt haltbar. Sie verspröden im Laufe der Jahre. Bei manchen Folien kann es beim Abziehen passieren, dass diese in viele kleine Fetzen zerreißen. Hochwertige Folien sollte man rückstandsfrei und in größeren Stücken wieder entfernen können. Hilfreich ist dabei ein Heißluftfön. Vor dem Ablösen der Folie sollte das Auto nicht über Nacht draußen in der Kälte stehen.

Leasingfahrzeug folieren


Wer sein Auto geleast hat, sollte vor dem Folieren den Leasinggeber fragen, ob dieser etwas dagegen hat. Bei Firmenwagen gibt es meist keine Einwände. Bei Leasingautos ist es besonders wichtig, dass diese später wieder in den Originalzustand ohne Folie versetzt werden können. Ansonsten ist mit erheblichen Abzügen wegen Mängeln zu rechnen.

Rechtliche Grenzen: Was muss man bei der Gestaltung beachten?

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Natürlich dürfen keine Beschriftungen verwendet werden, mit denen das Aussehen von Polizei- oder Rettungsfahrzeugen imitiert wird. Dies sollte sich von selbst verstehen. Daher sind auch Signal- und Warnfarben und die typische Farbgebung von Polizeiautos zu vermeiden.

Reflektierende Folien fallen unter „Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel“. Damit gelten sie nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als lichttechnische Einrichtungen. Nach § 49a Abs. 7 StVZO dürfen sie nur für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche oder Warnschilder an PKWs und Anhängern genutzt werden – also nicht zum Spaß oder weil es einfach gut aussieht. Natürlich darf die Folie auch nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Zum Beispiel darf sie keine Scheinwerfer verdecken.

2019 sorgte ein Fall in Hamburg für Schlagzeilen, bei dem ein Lamborghini Aventador in Gold-Chrom foliert worden war. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Nach Vorstellung bei einem Gutachter musste der Halter das Auto umfolieren lassen, da die Blendwirkung der Folie für andere Verkehrsteilnehmer zu groß war. Feste Regeln oder Gesetze gibt es hier nicht - letztendlich entscheidet der Gutachter, ob die Blendwirkung zu groß ist. Bei Chrom-Folien besteht dafür eine gewisse Wahrscheinlichkeit.

Was muss man zum Folieren von Scheiben wissen?


Auch beim Folieren von Autoscheiben mit Tönungsfolie gibt es Einschränkungen. § 40 der StVZO besagt, dass die Scheiben im direkten Sichtfeld des Fahrers klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei zu sein haben. Wirft eine Folie Blasen oder hat sie Lufteinschlüsse, entspricht sie dem nicht. Deswegen dürfen die Frontscheibe und die Seitenscheiben vorne nicht mit Tönungsfolie verklebt werden. Ausnahme: Nach der DEKRA-Homepage ist am oberen Rand der Frontscheibe ein höchstens zehn Zentimeter hoher, jedoch bauartgenehmigter Folienstreifen zulässig.

Die anderen Scheiben, die sich nicht im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrers befinden, dürfen (nur) von innen mit Tönungsfolie beklebt werden. Zur Scheibeneinfassung muss ein Abstand von 1 mm eingehalten werden. Wenn die Heckscheibe getönt wird, ist ein zweiter Außenspiegel Pflicht. Existiert hinten eine Zusatzbremsleuchte, hat deren Leuchtbereich frei zu bleiben.

In Deutschland dürfen außerdem zum Scheibentönen nach § 22a Abs. 1 Nr. 3 StVZO nur Folien benutzt werden, die über eine deutsche Allgemeine Bauartzulassung (ABG) verfügen. Die ABG-Nummer der Folie muss von außen an allen Scheiben zu sehen sein. Eine entsprechende Bescheinigung ist mitzuführen. Nicht erforderlich ist eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

Welche Bußgelder drohen bei verkehrsrechtswidriger Folierung?


Ein unzulässigerweise verklebter Scheinwerfer kann 20 Euro kosten, kommt es dadurch zu einem Unfall, werden es 35 Euro. Ein nicht vorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, kostet 25 Euro. Wird dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, sind es 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Folien ohne Bauartgenehmigung können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Autos führen. Fahren ohne Betriebserlaubnis kostet 50 Euro und bei Gefährdung der Verkehrssicherheit 90 Euro und einen Punkt. Aber: Dabei ist das Problem eher, dass die Weiterfahrt ohne Betriebserlaubnis untersagt werden kann.

Was muss ich beachten, wenn ich ein foliertes Auto kaufe?


Erkundigen sollte man sich danach, seit wann die Folie auf dem Lack ist und ob diese von einem Fachbetrieb angebracht wurde. Unter Umständen hat die Folie schon bald das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Auch kann eine Folie natürlich Rost, Lackschäden oder andere Mängel verdecken, die nach Entfernung der Folie den Fahrzeugwert senken.

Unfall mit einem folierten Auto


Folien verursachen nach einem Unfall zusätzliche Kosten. Hier muss nämlich erst ausgebeult, dann lackiert und schließlich wieder foliert werden, um einen einheitlichen Gesamteindruck hinzubekommen. Für Unfallsachverständige ist eine Folierung bei der Bewertung des Fahrzeugs oft ein Problem. Sie wird häufig als wertsteigernd betrachtet, wenn das Auto in einer grellen, schlecht verkäuflichen Farbe lackiert ist und es durch die Folie dunkel oder silbergrau wird. Wenn das Auto allerdings in üblichen Farben lackiert ist und die Folie bunt, sehen Gutachter sie oft als wertmindernd an, weil die Anzahl der möglichen Käufer dann geringer ist.

Praxistipp


Sie sollten davon absehen, Ihr Auto selbst zu folieren. Diese Aufgabe ist schwieriger, als es zunächst den Anschein hat. Durch Lufteinschlüsse oder winzige Unregelmäßigkeiten ist schnell der gute Gesamteindruck zerstört. Wenn ein Fachbetrieb die Arbeit durchführt, haben Sie notfalls Rechte. Hier wird ein Werkvertrag abgeschlossen und es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft Ihnen ein auf das Zivilrecht spezialisierter Anwalt.
Vermeiden sollten Sie unvorschriftsmäßige Folierungen, denn hier drohen Bußgelder und gegebenenfalls sogar ein Punkt in Flensburg. Fühlen Sie sich zu Unrecht mit einem Bußgeld überzogen, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der beste Ansprechpartner.

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