VW-Abgasskandal: Zeugenaussagen belasten Volkswagen

17.01.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (280 mal gelesen)
Neue Vorwürfe im VW-Abgasskandal belasten den Vorstand. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR sollen zwei Vorstandsmitglieder schon Ende Juli 2015 von den Manipulationen an den Dieselmotoren gewusst haben.

Entsprechende Zeugenaussagen sollen der US-Justiz demnach vorliegen. „Das ist durchaus brisant. Für die Schadensersatzklagen von VW-Aktionären ist die Frage, wann die Konzernspitze Kenntnis von den Manipulationen hatte, von entscheidender Bedeutung“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn im Kern geht es bei dem anstehenden Musterverfahren um die Frage, ob VW seine Informationspflichten verletzt und die Manipulationen zu spät bekannt gemacht hat. Offiziell hat Volkswagen den Einsatz einer Manipulations-Software in den USA erst am 22. September 2015 eingeräumt. 

Von dem Skandal sind weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge betroffen. Die VW-Aktie erlebte nach Bekanntwerden des Abgasskandals einen Kursrutsch. Dementsprechend soll in einem Musterverfahren demnächst über die Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre entschieden werden. Volkswagen hat bisher immer alle Vorwürfe zurückgewiesen, die Manipulationen vertuscht zu haben.

Nach den Zeugenaussagen in den USA könnte sich jetzt jedoch ein anderes Bild ergeben. Demnach wussten zwei Vorstände schon Ende Juli 2015 über die Manipulationen Bescheid. Allerdings sei dies weiter vertuscht worden. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll dies auch aus der Strafanzeige gegen den kürzlich in den USA festgenommenen VW-Manager hervorgehen. 

Das Musterverfahren in Deutschland ist noch nicht eröffnet worden. „Die Zeugenaussagen können die Erfolgsaussichten der Schadensersatzklagen noch einmal erhöhen. Die Anzeichen, dass VW zu spät über den Skandal informiert und sich schadensersatzpflichtig gemacht hat, verdichten sich“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der selbst für einen VW-Aktionär Klage eingereicht hat.

Geschädigte VW-Aktionäre können immer noch Schadensersatzklage einreichen oder verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, damit ihre Forderungen nicht untergehen.

 

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