VW-Skandal: Niedrige Abgaswerte waren ein Kaufargument

11.07.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (397 mal gelesen)
„Niedrige Abgaswerte sind durchaus ein Kaufargument“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden mit Blick auf den VW-Abgasskandal. Von daher ginge es nicht, dass Volkswagen seine deutschen Kunden mehr oder weniger ignoriere und anders als in den USA nicht zu Entschädigungen bereit sei.

„Umweltschutz ist doch keine leere Floskel“, so Cäsar-Preller. Daher seien günstige Verbrauchs- oder Abgaswerte heute beim Autokauf ebenso wichtige Argumente wie Leistung, Komfort oder Platzangebot. Durch die manipulierten Abgaswerte bei Diesel-Fahrzeugen habe VW diese Argumente allerdings ad absurdum geführt. „Was nutzt es, wenn das Fahrzeug nachgerüstet wird und dann deutlich schlechtere Werte aufweist? Das Argument für die Kaufentscheidung ist dann nicht mehr gegeben. Daher haben die betroffenen VW-Kunden meiner Meinung nach einen Anspruch auf eine Entschädigung oder Rückgabe des Fahrzeugs“, so Cäsar-Preller.

So ähnlich sieht es wohl auch der Großkunde „Deutsche See“, der seine Fahrzeugflotte mit vermeintlich abgasarmen VW-Dieselfahrzeugen ausgerüstet hat. Rund 450 VW-Fahrzeuge hat der Fischhändler seit 2010 angeschafft. Das Unternehmen habe nach Medienberichten eine Partnerschaft mit „ökologischer Nachhaltigkeit“ mit VW abgeschlossen. Nach dem Abgasskandal könne von ökologischer Nachhaltigkeit allerdings keine Rede sein. Gespräche mit VW seien wenig konstruktiv gewesen. Der Großkunde fühlt sich von Volkswagen hintergangen und das will er nicht auf sich sitzen lassen. Den Berichten zufolge bereitet er daher eine millionenschwere Klage wegen arglistiger Täuschung gegen VW vor und verlangt sein Geld zurück. Umweltschutz ist für „Deutsche See“ keine leere Floskel. 2010 wurde das Unternehmen mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet. „Ebenso haben etliche Kunden einen VW gekauft, weil er eben umweltfreundlich sein sollte. Auch diese Kunden wurden getäuscht und haben ein Recht darauf, entsprechend entschädigt zu werden“, betont Cäsar-Preller.

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