Waldorf Frommer – Abmahnung diverser Folgen der TV-Serie „Homeland“ we

04.05.2015, Autor: Herr Tobias Röttger / Lesedauer ca. 3 Min. (457 mal gelesen)
Aktuell wird der Titel Homeland durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Twentith Century Fox abgemahnt. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinem Internet-Anschluss die Datei Homeland illegal verbreitet worden ist, mittels einer Tauschbörse.

Aktuell wird der Titel Homeland durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Twentith Century Fox abgemahnt. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinem Internet-Anschluss die Datei Homeland illegal verbreitet worden ist, mittels einer Tauschbörse.
Waldorf Frommer fordern den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Schadenspauschale in Höhe von 519,50 € zu leisten.

 Was wir für Sie tun können und wie eine Vertretung durch unsere Kanzlei aussieht, lesen Sie hier

 Abmahnung von Waldorf Frommer - was tun?
Übersenden Sie uns die Abmahnung von Waldorf Frommer über unser Kontaktformular, per E-Mail info@ggr-law.com, FAX 06131-2409522 oder ein Kopie davon per Post (GGR Rechtsanwälte, Jean-Pierre-Jungels-Str. 10, 55126 Mainz) und teilen uns Ihre E-Mail Adresse mit. Im Anschluss erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung sowie ein unverbindliches Angebot zu den Kosten einer Vertretung – auch am Wochenende. 

 Wir können Ihnen bei dieser Abmahnung von Waldorf Frommer helfen!
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte ist eine insbesondere auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei, die bereits seit mehreren Jahren mehreren tausend Abgemahnten geholfen hat. Erfahrungen und Erfahrungsberichte finden Sie auf 


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 Was tun, wenn man eine solche Abmahnung wegen Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten hat?
Zunächst bewahren Sie bitte die Ruhe und lassen sich nicht zu überstürzten Handlungen verleiten. Unterschreiben Sie nicht direkt die beigefügte Unterlassungserklärung – an die Sie ein Leben lang gebunden sind – und zahlen Sie nicht ungeprüft die Forderung.

Im Rahmen einer Prüfung sollte zunächst ermittel werden, ob der gemachte Vorwurf so überhaupt zutrifft. Hierbei muss festgestellt werden, ob eine Täterhaftung oder Störerhaftung vorliegt. Wenn man beides nachweislich verneinen kann, werden wir die komplette Abmahnung zurückweisen. Im Laufe der Jahre hat sich eine unterschiedliche Rechtsprechung, insbesondere zu den Fragen Täterhaftung, Störerhaftung, Streitwerte, Anwaltsgebühren, Schadensersatz, Beweislast, etc. entwickelt. Daher kann man nicht pauschal alle Filesharing-Abmahnungen über einen Kamm scheren, sondern muss die individuellen Gegebenheiten jeden Falles berücksichtigen und mit der aktuellen Rechtsprechung abgleichen.

 Wann bestehen gute Verteidigungschancen?
Es bestehen insbesondere dann gute Verteidigungschancen, wenn Ihr Anschluss von mehreren Personen verwendet wird. Bspw. Familienverbund mit mehreren Erwachsenen, minderjährigen Kinder, WG / Wohngemeinschaften, Vermieter / Mieter, Mieter / Untermieter, Besuch von Bekannten und Verwandten, Mitarbeiter, etc.

Selbst wenn man die Datei Homeland tatsächlich heruntergeladen, Dritte nicht ausreichend belehrt hat oder keine Nachweise für die Unschuld vorliegt, kann man die Forderungen aus der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Regel abmildern. Wir können für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und ggf. Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite führen.

 Achtung vor der Abgabe einer falschen oder nicht ausreichenden Unterlassunsgerklärung
Wenn Sie eine falsche Unterlassungserklärung abgeben, kann die Gegenseite gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren hohen Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie Beratung in der Angelegenheit wünschen, können Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.

 Worauf ist zu achten bei einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer 

Nicht in Panik ausbrechen
Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
Den geforderten Schadenspauschale nicht ungeprüft bezahlen
Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot
 Was wir Ihnen bieten:
Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht)
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
Bundesweit tätige Kanzlei
Erfahrungsberichte von Mandanten

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Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
 Wie erreichen Sie uns?
Per Telefon unter 06131 – 240950
Per Email info@ggr-law.com
Per Fax unter 06131 – 2409522
 Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:



Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:



Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Pauschalangebot zur Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Übersenden Sie uns einfach Ihren Fall an die oben genannte Adresse.

Urheberrecht . Markenrecht . Medienrecht . Persönlichkeitsrecht . Der gute Ruf des Unternehmens

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