Waldorf Frommer Abmahnung: Sieben verdammt lange Tage

22.12.2014, Autor: Herr Kai Jüdemann / Lesedauer ca. 2 Min. (171 mal gelesen)
Wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Sieben verdammt lange Tage" versendet die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt erneut von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen wegen Urheberrechtsverletzungen an einem Langfilm.

Berichten zufolge handelte es sich kürzlich genau um „Sieben verdammt lange Tage“.

Dabei wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,- Euro sieht die Rechteinhaberin (Warner Bros. Entertainment GmbH) die vorgeworfenen Ansprüche als abgegolten an.

Was wird verlangt?

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein pauschales Vergleichsangebot zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Rechteinhaberin durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger dieser Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.


Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen


Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen, sonst riskieren Sie die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.


Wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.


Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.


In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen teilweise lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.


Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.


Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann