Was bedeutet eigentlich "Scheidung online" oder "Online Scheidung"?

21.03.2016, Autor: Frau Katrin Zink / Lesedauer ca. 1 Min. (198 mal gelesen)
Scheidungsantrag online oder online Auflösungsantrag einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Von einer Online Scheidung spricht man, wenn Sie sämtliche Daten, die für Ihren gerichtlichen Scheidungsantrag notwendig sind, in das Scheidung-online-Formular eintragen und entweder durch gesicherte, verschlüsselte Übertragung per Email oder per Fax oder per Post, an die Kanzlei senden. Sie erhalten dann unverzüglich eine Kosteninformation für Ihr Ehescheidungsverfahren sowie die Vollmacht. Erst mit Unterzeichnung und Rücksendung der Vollmacht haben Sie ein wirksames kostenpflichtiges Mandant erteilt. Im Anschluss werden nur noch Ihre Eheurkunde, ggf. die Geburtsurkunden Ihrer Kinder und ggf. Ihr Ehevertrag in Kopie benötigt und sofort kann Ihr Scheidungsantrag gefertigt und bei Gericht eingereicht werden. Schnell, kompetent und unkompliziert haben Sie so Ihre Scheidung auf den Weg gebracht! Der weitere Verlauf des Verfahrens ist dann wie bei jedem anderen Scheidungsverfahren auch.

Scheidung online ist also eine besondere Form der Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens.

Sofern Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern an!

Sofern Sie Ihre Scheidung online beantragen möchten, finden Sie das Online-Formular auf unserer Website.

Kompetent an Ihrer Seite rund um das Thema Ehescheidung,

das Team der Rechtsanwaltskanzlei Katrin Zink & Kollegen


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwältin
Katrin Zink

Katrin Zink

Weitere Rechtstipps (5)

Anschrift
Frankfurter Allee 41
10247 Berlin
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwältin Katrin Zink